§ 1
1 Der Kanton Schaffhausen tritt der Interkantonalen Spitalschulvereinbarung vom 28. Oktober 2022 bei. 2 Das Erziehungsdepartement wird ermächtigt festzulegen, von welchen Spitalschulangeboten der Kanton Schaffhausen Gebrauch machen will sowie in welchen Fällen auf der Primar- und Sekundarstufe I eine vorgängige Kostengutsprache einzuholen ist. 3 Dieser Beschluss ist zusammen mit der Vereinbarung im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 410.271 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 09.06.2026 12.06.2026 Erlass Erstfassung 2026-17 Kanton Schaffhausen 410.271 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 09.06.2026 12.06.2026 Erstfassung 2026-17