Propose a change

Gastwirtschaftsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17

Änderung und Aufhebung a) für alle Betriebe 1 Der Beginn der Schliessungszeit kann für Samstag und Sonntag auf 01.00 Uhr festgelegt werden. 2 Die Schliessungszeit kann für einzelne Veranstaltungen verkürzt oder aufgehoben werden. 7 VV zur Bundesgesetzgebung über die Betäubungsmittel, sGS 314.5. 8 Siehe Art. 13 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10. Dezember 1907, SR 210. Art. 18 b) für einzelne Betriebe 1. allgemein 1 Die Schliessungszeit wird für einen einzelnen Betrieb auf Gesuch verkürzt oder aufgehoben, wenn: a) der verlängerten Offenhaltung keine berechtigten Interessen der Nachbarschaft und des Jugendschutzes entgegenstehen. Das Mass der zulässigen Immissionen richtet sich nach den Zonenvorschriften und den bestehenden Verhältnissen; b) geeignete Vor- und Parkplätze vorhanden sind. 2 Die Aufhebung der Schliessungszeit wird für eine Dauer von höchstens fünf Jahren bewilligt. 3 Die Bewilligung kann erneuert werden. Art. 19 2. für bestimmte Anlässe 1 Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch der Patentinhaberin oder des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden.* 4. Pflichten der Patentinhaberin oder des Patentinhabers* (2.4.)

Your change, as a redline

Art. 17

Änderung und Aufhebung a) für alle Betriebe 1 Der Beginn der Schliessungszeit kann für Samstag und Sonntag auf 01.00 Uhr festgelegt werden. 2 Die Schliessungszeit kann für einzelne Veranstaltungen verkürzt oder aufgehoben werden. 7 VV zur Bundesgesetzgebung über die Betäubungsmittel, sGS 314.5. 8 Siehe Art. 13 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10. Dezember 1907, SR 210. Art. 18 b) für einzelne Betriebe 1. allgemein 1 Die Schliessungszeit wird für einen einzelnen Betrieb auf Gesuch verkürzt oder aufgehoben, wenn: a) der verlängerten Offenhaltung keine berechtigten Interessen der Nachbarschaft und des Jugendschutzes entgegenstehen. Das Mass der zulässigen Immissionen richtet sich nach den Zonenvorschriften und den bestehenden Verhältnissen; b) geeignete Vor- und Parkplätze vorhanden sind. 2 Die Aufhebung der Schliessungszeit wird für eine Dauer von höchstens fünf Jahren bewilligt. 3 Die Bewilligung kann erneuert werden. Art. 19 2. für bestimmte Anlässe 1 Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch der Patentinhaberin oder des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden.* 4. Pflichten der Patentinhaberin oder des Patentinhabers* (2.4.)

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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