Gastwirtschaftsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 nGS 37–63
Ausnahmen 1 Dieses Gesetz wird nicht angewendet auf: a)* Spitäler, Alters-, Pflege-, Erziehungs- und andere Heime mit sozialem Zweck, Jugendherbergen sowie Schul- und Betriebskantinen, soweit Speisen und Getränke nicht an Dritte abgegeben werden. Besucherinnen und Besucher sowie Personal gelten nicht als Dritte; b) Lokale von Vereinen, wenn: 1. sie ausschliesslich im Rahmen von Vereinsanlässen betrieben werden; 2. sie nur Mitgliedern und einzelnen Gästen in deren Begleitung zugänglich sind; 3. der Betrieb der Vereinswirtschaft innerhalb der Vereinstätigkeit eine untergeordnete Stellung einnimmt; c) Warenverkaufsautomaten für Speisen und alkoholfreie Getränke; d) Degustationen von Speisen sowie alkoholfreien und nichtgebrannten alkoholischen Getränken; e) Beherbergungsbetriebe, in denen übernachtenden Gästen nur Getränke im Zimmer und nur Frühstück abgegeben werden; f) Landwirtschaftsbetriebe, wenn durch die Abgabe von Speisen und Getränken an übernachtende Gäste Nebeneinkünfte erzielt werden; g) den Handel mit im schweizerischen Arzneibuch aufgeführten alkoholischen Arzneizubereitungen; h) gemeinnützige alkoholfreie Gelegenheitswirtschaften sowie alkoholfreie Jugendhäuser (Jugendcafés); i) Sömmerungsbetriebe mit höchstens 18 Sitzplätzen, wenn die gastgewerbliche Tätigkeit zur Hauptsache der Direktvermarktung der Alpprodukte dient. 2. Patent (1.2.)
Art. 2 nGS 37–63
Ausnahmen 1 Dieses Gesetz wird nicht angewendet auf: a)* Spitäler, Alters-, Pflege-, Erziehungs- und andere Heime mit sozialem Zweck, Jugendherbergen sowie Schul- und Betriebskantinen, soweit Speisen und Getränke nicht an Dritte abgegeben werden. Besucherinnen und Besucher sowie Personal gelten nicht als Dritte; b) Lokale von Vereinen, wenn: 1. sie ausschliesslich im Rahmen von Vereinsanlässen betrieben werden; 2. sie nur Mitgliedern und einzelnen Gästen in deren Begleitung zugänglich sind; 3. der Betrieb der Vereinswirtschaft innerhalb der Vereinstätigkeit eine untergeordnete Stellung einnimmt; c) Warenverkaufsautomaten für Speisen und alkoholfreie Getränke; d) Degustationen von Speisen sowie alkoholfreien und nichtgebrannten alkoholischen Getränken; e) Beherbergungsbetriebe, in denen übernachtenden Gästen nur Getränke im Zimmer und nur Frühstück abgegeben werden; f) Landwirtschaftsbetriebe, wenn durch die Abgabe von Speisen und Getränken an übernachtende Gäste Nebeneinkünfte erzielt werden; g) den Handel mit im schweizerischen Arzneibuch aufgeführten alkoholischen Arzneizubereitungen; h) gemeinnützige alkoholfreie Gelegenheitswirtschaften sowie alkoholfreie Jugendhäuser (Jugendcafés); i) Sömmerungsbetriebe mit höchstens 18 Sitzplätzen, wenn die gastgewerbliche Tätigkeit zur Hauptsache der Direktvermarktung der Alpprodukte dient. 2. Patent (1.2.)
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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