Gastwirtschaftsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
2. Betriebsführung 1 Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet insbesondere, wer: a) Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention hat; b) in den letzten zwei Jahren nicht wiederholt oder in schwerwiegender Weise Vorschriften der Gesundheits-, der Lebensmittel-, der Fremden-, der Wirtschaftspolizei, des Arbeitsrechts oder der Betäubungsmittelgesetzgebung verletzt hat. 2 Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention kann die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nachweisen durch:* 1. einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis über eine vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit anerkannte Berufslehre in den Bereichen Gastwirtschaft/Hauswirtschaft oder Nahrung/Getränke; 2. wenigstens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene im Gastgewerbe; 6 Siehe Art. 13 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10. Dezember 1907, SR 210. 3. ein Diplom einer anerkannten höheren gastgewerblichen Fachschule; 4. einen anerkannten Ausweis der Kantone; 5. das Bestehen einer Prüfung in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention. Der Staat bietet Vorbereitungskurse an; er kann die Durchführung von Kursen und Prüfungen geeigneten Organisationen übertragen. Die Regierung regelt die Prüfung durch Verordnung.
Art. 8
2. Betriebsführung 1 Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet insbesondere, wer: a) Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention hat; b) in den letzten zwei Jahren nicht wiederholt oder in schwerwiegender Weise Vorschriften der Gesundheits-, der Lebensmittel-, der Fremden-, der Wirtschaftspolizei, des Arbeitsrechts oder der Betäubungsmittelgesetzgebung verletzt hat. 2 Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention kann die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nachweisen durch:* 1. einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis über eine vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit anerkannte Berufslehre in den Bereichen Gastwirtschaft/Hauswirtschaft oder Nahrung/Getränke; 2. wenigstens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene im Gastgewerbe; 6 Siehe Art. 13 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10. Dezember 1907, SR 210. 3. ein Diplom einer anerkannten höheren gastgewerblichen Fachschule; 4. einen anerkannten Ausweis der Kantone; 5. das Bestehen einer Prüfung in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention. Der Staat bietet Vorbereitungskurse an; er kann die Durchführung von Kursen und Prüfungen geeigneten Organisationen übertragen. Die Regierung regelt die Prüfung durch Verordnung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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