Reglement für den Fonds Nebeneinkünfte Stadtrat
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5
1 Die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge) werden den Sozialversicherungseinrichtungen – soweit sie nicht bereits von den jeweiligen Arbeitgebern entrichtet wurden – über den Fonds bezahlt und vor der Auszahlung von den Anteilen der Stadtratsmitglieder abgezogen. 2 Die Pensionskassenbeiträge (Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge) werden der kantonalen Pensionskasse über den Fonds bezahlt und vor der Auszahlung von den Anteilen der Stadtratsmitglieder abgezogen. 3 Das von der Pensionskasse versicherte Pensum wird ausgehend von den AHV-pflichtigen Einkünften des Vorjahres der Stadtratsmitglieder aus dem Fonds festgelegt. Der Prozentsatz dieses Pensums wird im Verhältnis zur Besoldung eines Stadtratsmitgliedes Auszahlung Weiterführung von Mandaten nach Amtsende Sozialversicherungsbeiträge und Pensionskassenbeiträge Fonds Nebeneinkünfte Stadtrat 4400.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Februar 2015) 3 (für das Stadtpräsidium einschliesslich Präsidialzulage) für ihr ordentliches 70-Prozent-Pensum festgelegt. Vorbehalten bleiben Art. 9 Abs. 3. 3bisFür neu eintretende Stadtratsmitglieder wird das Pensum vom Personaldienst bei Amtsantritt ausgehend von der Zuteilung von Mandaten und Nebenämtern aufgrund von Erfahrungswerten ihrer Amtsvorgängerinnen oder Amtsvorgänger provisorisch festgelegt. Am Jahresende erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 10% bei den AHV-pflichtigen Einkünften eine Korrektur aufgrund der effektiven Einkünfte aus Nebenämtern und Sitzungsgeldern.1) 3ter Austretende Stadtratsmitglieder können für das Austrittsjahr das versicherte Pensum aufgrund der gesamten Nebeneinkünfte aus Tätigkeiten im Austrittsjahr bei der Pensionskasse festlegen lassen. Wollen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so haben sie dies bis Ende März des Folgejahres mitzuteilen.1) 4Es kann ein Pensum von maximal 30% über den Fonds versichert werden.
Art. 5
1 Die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge) werden den Sozialversicherungseinrichtungen – soweit sie nicht bereits von den jeweiligen Arbeitgebern entrichtet wurden – über den Fonds bezahlt und vor der Auszahlung von den Anteilen der Stadtratsmitglieder abgezogen. 2 Die Pensionskassenbeiträge (Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge) werden der kantonalen Pensionskasse über den Fonds bezahlt und vor der Auszahlung von den Anteilen der Stadtratsmitglieder abgezogen. 3 Das von der Pensionskasse versicherte Pensum wird ausgehend von den AHV-pflichtigen Einkünften des Vorjahres der Stadtratsmitglieder aus dem Fonds festgelegt. Der Prozentsatz dieses Pensums wird im Verhältnis zur Besoldung eines Stadtratsmitgliedes Auszahlung Weiterführung von Mandaten nach Amtsende Sozialversicherungsbeiträge und Pensionskassenbeiträge Fonds Nebeneinkünfte Stadtrat 4400.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Februar 2015) 3 (für das Stadtpräsidium einschliesslich Präsidialzulage) für ihr ordentliches 70-Prozent-Pensum festgelegt. Vorbehalten bleiben Art. 9 Abs. 3. 3bisFür neu eintretende Stadtratsmitglieder wird das Pensum vom Personaldienst bei Amtsantritt ausgehend von der Zuteilung von Mandaten und Nebenämtern aufgrund von Erfahrungswerten ihrer Amtsvorgängerinnen oder Amtsvorgänger provisorisch festgelegt. Am Jahresende erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 10% bei den AHV-pflichtigen Einkünften eine Korrektur aufgrund der effektiven Einkünfte aus Nebenämtern und Sitzungsgeldern.1) 3ter Austretende Stadtratsmitglieder können für das Austrittsjahr das versicherte Pensum aufgrund der gesamten Nebeneinkünfte aus Tätigkeiten im Austrittsjahr bei der Pensionskasse festlegen lassen. Wollen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so haben sie dies bis Ende März des Folgejahres mitzuteilen.1) 4Es kann ein Pensum von maximal 30% über den Fonds versichert werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.