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Verordnung über das Schulgeld der Musikschule

Oberägeri · 4.3-1.2 · communal act

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Contents: 9 provisions
  1. Art. 1 Musikalische Früherziehung
  2. Art. 2 Musikalische Grundschule
  3. Art. 3 Sopranblockflöte und Xylofon
  4. Art. 4 Einzelunterricht für Kinder (Instrumental und Gesang)
  5. Art. 5 Instrumentaler Einzelunterricht für Erwachsene
  6. Art. 6 Ensembleunterricht und Chor
  7. Art. 7 Gebühren und Ermässigungen
  8. Art. 8 Mietgebühren
  9. Art. 9 Rechnungsstellung

9 provisions

Art. 1 Musikalische Früherziehung

1 Gruppenunterricht, Semestertarife: a) Eltern Kind Musizieren (für Kinder von ca. 1½–4 Jahre), Lektionsdauer 45 Min.: CHF 200.00 b) Klang Garten (für Kinder von 4–5 Jahren), Lektionsdauer 45 Min.: CHF 200.00

Art. 2 Musikalische Grundschule

1 Gruppenunterricht, Semestertarife: a) Musikalische Grundschule, Lektionsdauer 45 Min.: kostenlos

Art. 3 Sopranblockflöte und Xylofon

1 Gruppenunterricht, Semestergebühren: a) Lektionsdauer 45 Min.: 1. Wohnsitz Oberägeri:: CHF 140.00 2. aussergemeindlich: CHF 280.00

Art. 4 Einzelunterricht für Kinder (Instrumental und Gesang)

1 Alle Instrumente aus dem Fächerangebot, Semestertarife: a) Lektionsdauer 30 Min.: 1. Wohnsitz Oberägeri:: CHF 280.00 2. aussergemeindlich: CHF 600.00 b) Lektionsdauer 45 Min.: 1. Wohnsitz Oberägeri:: CHF 420.00 2. aussergemeindlich: CHF 900.00 c) Lektionsdauer 60 Min.: 1. Wohnsitz Oberägeri:: CHF 560.00 2. aussergemeindlich: CHF 1'200.00

Art. 5 Instrumentaler Einzelunterricht für Erwachsene

1 Alle Instrumente aus dem Fächerangebot, Semestertarife: a) 30 Min. wöchentlich, 18 Lektionen: CHF 1'200.00 b) 30 Min. vierzehntäglich, 9 Lektionen: CHF 600.00 c) 45 Min. wöchentlich, 18 Lektionen: CHF 1'800.00 d) 45 Min. vierzehntäglich, 9 Lektionen: CHF 900.00 e) Abotarif 15 Min.: CHF 38.00

Art. 6 Ensembleunterricht und Chor

1 Semestertarife: a) Blockflötenensemble, Streichergruppe, Chor, Jugendmusik usw.: kostenlos

Art. 7 Gebühren und Ermässigungen

1 Administrationsgebühr: Bei verspäteter Abmeldung wird das Schulgeld für ein weiteres Semester in Rechnung gestellt. 2 Wenn aus der gleichen Familie mehrere Kinder kostenpflichtige Angebote besuchen, wird auf den Gesamtbetrag ein Geschwisterrabatt von 20% gewährt. 3 Schulgeldermässigung wird nur Musikschülerinnen und Musikschülern gewährt, die in Oberägeri wohnen. 4 In Härtefällen kann das Schulgeld auf Gesuch hin ganz oder teilweise erlassen werden. 5 Gegen schriftlichen Nachweis (für jedes Semester zu neu vorzuweisen) erhalten in Ausbildung stehende Erwachsene im Alter zwischen 20 und 25 Jahren Instrumentalunterricht zum normalen Schülertarif. 6 Das Anschaffen von Noten geht zu Lasten der Schülerin, des Schülers. Noten für das Ensemblespiel stellt die Musikschule zur Verfügung.

Art. 8 Mietgebühren

1 Mietgebühren: a) Blasinstrumente: 1. CHF 90.00 pro Semester 2. ab 4. Jahr CHF 180.00 pro Semester b) Xylofon: 1. CHF 45.00 pro Semester

Art. 9 Rechnungsstellung

1 Schulgeldrechnungen werden jeweils für ein Semester (nach Schuljahresbeginn und nach den Sportferien) gestellt und sind innert 30 Tagen zu bezahlen. 2 Für ausgefallene Musikstunden der Erwachsenen besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung des Semestertarifs.

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