Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kuba über den Luftlinienverkehr

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Fairer Wettbewerb

1. Die bezeichneten Unternehmen der beiden Vertragsparteien haben für den Betrieb der vereinbarten Linien auf den festgelegten Strecken zwischen den Gebieten der Vertragsparteien gleiche und angemessene Möglichkeiten. 2. Die vereinbarten Linien, die von den bezeichneten Unternehmen der Vertragsparteien angeboten werden, haben als wesentliches Ziel, der Öffentlichkeit auf den festgelegten Strecken ein Beförderungsangebot zu einem vernünftigen Sitzladefaktor zu gewährleisten, das der gegenwärtigen und vernünftigerweise zu erwartenden Verkehrsnachfrage für die Beförderung von Passagieren und/oder Fracht, einschliesslich Post, welche vom Gebiet der Vertragspartei, welche das Unternehmen bezeichnet hat, kommen oder sich dorthin begeben, entspricht. Die Beförderung von Passagieren und Fracht, einschliesslich Post, welche an den auf den festgelegten Strecken bezeichneten Punkten in den Gebieten von Staaten, welche das Unternehmen nicht bezeichnet haben, an Bord genommen oder dort ausgeladen werden, muss in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen ausgeübt werden, dass das Beförderungsangebot angepasst ist an: a) die Verkehrsnachfrage von und nach dem Gebiet der Vertragspartei, die das Unternehmen bezeichnet hat; b) die Verkehrsnachfrage der Gebiete, welche von der vereinbarte Linie durchquert werden, unter Berücksichtigung anderer Beförderungsdienste, die von Unternehmen der diese Gebiete umfassenden Staaten angeboten wurden; c) die Erfordernisse eines durchgehenden Flugbetriebes.

Your change, as a redline

Art. 3 Fairer Wettbewerb

1. Die bezeichneten Unternehmen der beiden Vertragsparteien haben für den Betrieb der vereinbarten Linien auf den festgelegten Strecken zwischen den Gebieten der Vertragsparteien gleiche und angemessene Möglichkeiten. 2. Die vereinbarten Linien, die von den bezeichneten Unternehmen der Vertragsparteien angeboten werden, haben als wesentliches Ziel, der Öffentlichkeit auf den festgelegten Strecken ein Beförderungsangebot zu einem vernünftigen Sitzladefaktor zu gewährleisten, das der gegenwärtigen und vernünftigerweise zu erwartenden Verkehrsnachfrage für die Beförderung von Passagieren und/oder Fracht, einschliesslich Post, welche vom Gebiet der Vertragspartei, welche das Unternehmen bezeichnet hat, kommen oder sich dorthin begeben, entspricht. Die Beförderung von Passagieren und Fracht, einschliesslich Post, welche an den auf den festgelegten Strecken bezeichneten Punkten in den Gebieten von Staaten, welche das Unternehmen nicht bezeichnet haben, an Bord genommen oder dort ausgeladen werden, muss in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen ausgeübt werden, dass das Beförderungsangebot angepasst ist an: a) die Verkehrsnachfrage von und nach dem Gebiet der Vertragspartei, die das Unternehmen bezeichnet hat; b) die Verkehrsnachfrage der Gebiete, welche von der vereinbarte Linie durchquert werden, unter Berücksichtigung anderer Beförderungsdienste, die von Unternehmen der diese Gebiete umfassenden Staaten angeboten wurden; c) die Erfordernisse eines durchgehenden Flugbetriebes.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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