Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 1 Erhebung der Grunddaten
(1) Nachstehende Grunddaten zur Nährstoffversorgung und Schadstoffbelastung der Waldböden sind zu erheben: 1. die Titeldaten; hierzu gehören die georeferenzierte Information über die Lage der Aufnahmefläche sowie Daten über die aktuelle Bestockung und die Bewirtschaftung auf der Aufnahmefläche, 2. die Daten zur Profilaufnahme, 3. die Daten zur Bodenchemie auf der Grundlage einer tiefenstufenbezogenen Beprobung des Mineralbodens und einer Beprobung der Humusauflage, 4. die Daten zur Bodenphysik mit den Zielgrößen Feinbodenvorrat und Humusvorrat, 5. die Daten zum Ernährungszustand der Hauptbaumarten, 6. die Daten zur Bodenvegetation, 7. die Daten über den Baumbestand am Aufnahmepunkt und 8. die Daten zum Kronenzustand im Jahr 2022, im Jahr 2023 und im Jahr 2024. Einzelheiten werden in der mit den Ländern abzustimmenden Arbeitsanleitung geregelt. (2) Die zur Erhebung der Grunddaten erforderlichen Arbeiten im Gelände finden in den Jahren 2022 bis 2024 statt. Die Arbeiten im Gelände müssen am 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
§ 1 Erhebung der Grunddaten
(1) Nachstehende Grunddaten zur Nährstoffversorgung und Schadstoffbelastung der Waldböden sind zu erheben: 1. die Titeldaten; hierzu gehören die georeferenzierte Information über die Lage der Aufnahmefläche sowie Daten über die aktuelle Bestockung und die Bewirtschaftung auf der Aufnahmefläche, 2. die Daten zur Profilaufnahme, 3. die Daten zur Bodenchemie auf der Grundlage einer tiefenstufenbezogenen Beprobung des Mineralbodens und einer Beprobung der Humusauflage, 4. die Daten zur Bodenphysik mit den Zielgrößen Feinbodenvorrat und Humusvorrat, 5. die Daten zum Ernährungszustand der Hauptbaumarten, 6. die Daten zur Bodenvegetation, 7. die Daten über den Baumbestand am Aufnahmepunkt und 8. die Daten zum Kronenzustand im Jahr 2022, im Jahr 2023 und im Jahr 2024. Einzelheiten werden in der mit den Ländern abzustimmenden Arbeitsanleitung geregelt. (2) Die zur Erhebung der Grunddaten erforderlichen Arbeiten im Gelände finden in den Jahren 2022 bis 2024 statt. Die Arbeiten im Gelände müssen am 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.