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Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I.Rh. und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

St. Gallen · 811.727 · intercantonal agreement

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1 provision

Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 811.727 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I.Rh. und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 13. September 1983 (Stand 16. Dezember 1997) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. und der Regierungsrat des Kantons St.Gallen vereinbaren:1 Ziff. 1 1 Vermögenszuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkungen zugunsten nachstehender Empfänger im anderen Kanton werden gegenseitig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit: a) zugunsten des Staates und seiner Anstalten; b) zugunsten der Bezirke und der Gemeinden sowie ihrer Anstalten; c) zugunsten der staatlich anerkannten Landeskirchen und ihrer Kirchgemeinden; d) zugunsten juristischer Personen, die sich, ohne Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke zu verfolgen, öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken widmen und diese in einem der vertragsschliessenden Kantone oder im allgemeinen schweizerischen Interesse erfüllen. Ziff. 2* … Ziff. 3 1 Diese Vereinbarung wird mit beidseitiger Unterzeichnung rechtsgültig. Sie wird ab 1. Januar 1984 angewendet. Ziff. 4 1 Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. 1 nGS 18–112. In Vollzug ab 1. Januar 1984. nGS 33–15 811.727 * Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 33–15 13.09.1983 01.01.1984 Ziff. 2 aufgehoben 33–14 16.12.1997 keine Angabe * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle 13.09.1983 01.01.1984 Erlass Grunderlass 33–15 16.12.1997 keine Angabe Ziff. 2 aufgehoben 33–14

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