Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
1. Folgender Wortlaut wird als Artikel 2bis eingefügt: Art. 2bis Eine Straftat im Sinne dieses Protokolls begeht, wer widerrechtlich und vorsätzlich zum Zweck einer Handlung, die aufgrund ihres Wesens oder der Umstände darauf abzielt, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen: a) Sprengsätze, radioaktives Material oder biologische, chemische oder Kernwaffen in einer Weise gegen eine feste Plattform oder auf einer festen Plattform einsetzt oder von einer festen Plattform aus auslöst, die den Tod, schwere Verletzungen oder Schäden verursacht oder zu verursachen geeignet ist; oder b) Öl, verflüssigtes Erdgas oder einen anderen gefährlichen oder schädlichen Stoff, der von Buchstabe a nicht erfasst ist, in einer Menge oder Konzentration von einer festen Plattform aus einleitet, die den Tod oder schwere Verletzungen oder Schäden verursacht oder zu verursachen geeignet ist; oder c) droht, eine unter Buchstabe a oder b genannte Straftat zu begehen, gleichviel ob die Drohung nach innerstaatlichem Recht mit einer Bedingung verknüpft ist. 2. Folgender Wortlaut wird als Artikel 2ter eingefügt: Art. 2ter Eine Straftat im Sinne dieses Protokolls begeht auch, wer: a) widerrechtlich oder vorsätzlich im Zusammenhang mit der Begehung einer der in Artikel 2 Absatz 1 oder Artikel 2bis genannten Straftaten eine Person verletzt oder tötet; oder b) eine in Artikel 2 Absatz 1, Artikel 2bis Absatz 1 oder 2 oder unter Buchstabe a des vorliegenden Artikels genannte Straftat zu begehen versucht; oder c) als Mittäter oder Gehilfe an einer in Artikel 2 oder 2bis oder unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Artikels genannten Straftat teilnimmt; oder d) eine in Artikel 2 oder 2bis oder unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Artikels genannte Straftat organisiert oder andere Personen anweist, eine solche Straftat zu begehen; oder e) zur Begehung einer oder mehrerer der in Artikel 2 oder 2bis oder unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Artikels genannten Straftaten durch eine Gruppe von mit einem gemeinsamen Ziel handelnden Personen beiträgt, und zwar vorsätzlich sowie entweder:i) zu dem Zweck, die kriminelle Tätigkeit oder das kriminelle Ziel der Gruppe zu fördern, wenn die Tätigkeit oder das Ziel die Begehung einer in Artikel 2 oder 2bis genannten Straftat zur Folge hat, oder ii) in Kenntnis des Vorsatzes der Gruppe, eine in Artikel 2 oder 2bis genannte Straftat zu begehen.
Art. 4
1. Folgender Wortlaut wird als Artikel 2bis eingefügt: Art. 2bis Eine Straftat im Sinne dieses Protokolls begeht, wer widerrechtlich und vorsätzlich zum Zweck einer Handlung, die aufgrund ihres Wesens oder der Umstände darauf abzielt, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen: a) Sprengsätze, radioaktives Material oder biologische, chemische oder Kernwaffen in einer Weise gegen eine feste Plattform oder auf einer festen Plattform einsetzt oder von einer festen Plattform aus auslöst, die den Tod, schwere Verletzungen oder Schäden verursacht oder zu verursachen geeignet ist; oder b) Öl, verflüssigtes Erdgas oder einen anderen gefährlichen oder schädlichen Stoff, der von Buchstabe a nicht erfasst ist, in einer Menge oder Konzentration von einer festen Plattform aus einleitet, die den Tod oder schwere Verletzungen oder Schäden verursacht oder zu verursachen geeignet ist; oder c) droht, eine unter Buchstabe a oder b genannte Straftat zu begehen, gleichviel ob die Drohung nach innerstaatlichem Recht mit einer Bedingung verknüpft ist. 2. Folgender Wortlaut wird als Artikel 2ter eingefügt: Art. 2ter Eine Straftat im Sinne dieses Protokolls begeht auch, wer: a) widerrechtlich oder vorsätzlich im Zusammenhang mit der Begehung einer der in Artikel 2 Absatz 1 oder Artikel 2bis genannten Straftaten eine Person verletzt oder tötet; oder b) eine in Artikel 2 Absatz 1, Artikel 2bis Absatz 1 oder 2 oder unter Buchstabe a des vorliegenden Artikels genannte Straftat zu begehen versucht; oder c) als Mittäter oder Gehilfe an einer in Artikel 2 oder 2bis oder unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Artikels genannten Straftat teilnimmt; oder d) eine in Artikel 2 oder 2bis oder unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Artikels genannte Straftat organisiert oder andere Personen anweist, eine solche Straftat zu begehen; oder e) zur Begehung einer oder mehrerer der in Artikel 2 oder 2bis oder unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Artikels genannten Straftaten durch eine Gruppe von mit einem gemeinsamen Ziel handelnden Personen beiträgt, und zwar vorsätzlich sowie entweder:i) zu dem Zweck, die kriminelle Tätigkeit oder das kriminelle Ziel der Gruppe zu fördern, wenn die Tätigkeit oder das Ziel die Begehung einer in Artikel 2 oder 2bis genannten Straftat zur Folge hat, oder ii) in Kenntnis des Vorsatzes der Gruppe, eine in Artikel 2 oder 2bis genannte Straftat zu begehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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