803.700 Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 Vom 7. Dezember 2021 Der Grosse Rat des Kantons Graubünden1, gestützt auf Art. 32 Abs. 2 der Kantonsverfassung2, nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 17. August 20213, beschliesst: 1. Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 bei. 2. Die Regierung wird ermächtigt: a) den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zu erklären4; b) spätere Anpassungen der Interkantonalen Vereinbarung, soweit sie weniger wichtig sind, zu ratifizieren; c) mit anderen Kantonen und benachbarten Staaten Gegenrechtsvereinbarungen abzuschliessen. 3. Die Regierung kann den Beschluss über den Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 aufheben, wenn sämtliche Kantone der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 beigetreten sind. 4. Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 wird mit der Abgabe der Beitrittserklärung an das Interkantonale Organ rechtskräftig. 1 GRP 2021/2022, 414 2 BR 110.100 3 Seite 377 4 Mit Beschluss vom 5. Juli 2022 hat die Regierung den Beitritt erklärt. 720.200 5. Die Ziffern 1 bis 3 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum1. 1 Die Referendumsfrist ist am 15. März 2022 unbenutzt abgelaufen.
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