Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Fachfrau Leder und Textil/Fachmann Leder und Textil mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
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Change 1
Art. 22
1 Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität setzt sich zusammen aus: a. 3–6 Vertreterinnen oder Vertretern der IG LETEX (Verband Schweizerischer Reiseartikel- und Lederwaren Fabrikanten, sattler-schweiz.ch, Verband Schweizerischer Carrosseriesattler); b. 1–2 Vertreterinnen oder Vertretern der Fachlehrerschaft; c. je mindestens 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Bundes und der Kantone. 2 Die Sprachregionen müssen gebührend vertreten sein. 3 Die Kommission konstituiert sich selbst. 4 Die Kommission hat folgende Aufgaben: a. Sie passt den Bildungsplan nach Artikel 8 den wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und didaktischen Entwicklungen laufend, mindestens aber alle 5 Jahre an. Dabei trägt sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung Rechnung. Die Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone sowie der Genehmigung durch das SBFI. b. Sie beantragt dem SBFI Änderungen dieser Verordnung, sofern die beobachteten Entwicklungen die Regelungen dieser Verordnung, namentlich die Handlungskompetenzen nach den Artikeln 4 betreffen.
Art. 22
1 Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität setzt sich zusammen aus: a. 3–6 Vertreterinnen oder Vertretern der IG LETEX (Verband Schweizerischer Reiseartikel- und Lederwaren Fabrikanten, sattler-schweiz.ch, Verband Schweizerischer Carrosseriesattler); b. 1–2 Vertreterinnen oder Vertretern der Fachlehrerschaft; c. je mindestens 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Bundes und der Kantone. 2 Die Sprachregionen müssen gebührend vertreten sein. 3 Die Kommission konstituiert sich selbst. 4 Die Kommission hat folgende Aufgaben: a. Sie passt den Bildungsplan nach Artikel 8 den wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und didaktischen Entwicklungen laufend, mindestens aber alle 5 Jahre an. Dabei trägt sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung Rechnung. Die Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone sowie der Genehmigung durch das SBFI. b. Sie beantragt dem SBFI Änderungen dieser Verordnung, sofern die beobachteten Entwicklungen die Regelungen dieser Verordnung, namentlich die Handlungskompetenzen nach den Artikeln 4 betreffen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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