G vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22 Aufgaben der Regierungsmitglieder
Den Regierungsmitgliedern obliegen in ihrer Funktion als Leiter eines Ministeriums insbesondere folgende Aufgaben: a) sie bereiten die Anträge aus ihrem Zuständigkeitsbereich für die Beschlussfassung durch die Kollegialregierung vor und vertreten diese in der Regierungssitzung; b) sie sorgen für die Ausarbeitung der Entwürfe für die Berichte und Anträge an den Landtag und vertreten die Regierungsvorlagen vor dem Landtag; c) sie vertreten die Kollegialregierung in ihrem Zuständigkeitsbereich im In- und Ausland, sofern dafür nicht der Landesfürst, der Regierungschef oder das mit den Angelegenheiten des Ministeriums für Äusseres betraute Regierungsmitglied zuständig ist; d) sie koordinieren die Geschäftstätigkeit in den ihnen unterstellten Amtsstellen und sorgen für die Zusammenarbeit zwischen den Amtsstellen; e) sie beurteilen regelmässig die Leistungen der ihnen unterstellten Amtsstellen und überprüfen sie periodisch auf die Erfüllung der Zielsetzungen; f) sie erteilen den Amtsstellenleitern die notwendigen Leistungsaufträge und führen die Mitarbeiterbeurteilung durch; g) sie planen die längerfristige Tätigkeit in ihrem Ministerium und unterbreiten der Kollegialregierung Anträge über die längerfristigen Zielsetzungen; h) sie wirken bei der Erstellung und Einhaltung des Landesvoranschlages und der Verpflichtungskredite mit; i) sie informieren die Kollegialregierung laufend über die wichtigsten Entwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich; k) sie führen die laufende Aufsicht über die ihnen unterstellten Amtsstellen und besonderen Kommissionen sowie die laufende Oberaufsicht über die ihrem Ministerium zugeordneten besonderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Unternehmen; vorbehalten bleiben die Aufsichtsbefugnisse der Kollegialregierung.
Art. 22 Aufgaben der Regierungsmitglieder
Den Regierungsmitgliedern obliegen in ihrer Funktion als Leiter eines Ministeriums insbesondere folgende Aufgaben: a) sie bereiten die Anträge aus ihrem Zuständigkeitsbereich für die Beschlussfassung durch die Kollegialregierung vor und vertreten diese in der Regierungssitzung; b) sie sorgen für die Ausarbeitung der Entwürfe für die Berichte und Anträge an den Landtag und vertreten die Regierungsvorlagen vor dem Landtag; c) sie vertreten die Kollegialregierung in ihrem Zuständigkeitsbereich im In- und Ausland, sofern dafür nicht der Landesfürst, der Regierungschef oder das mit den Angelegenheiten des Ministeriums für Äusseres betraute Regierungsmitglied zuständig ist; d) sie koordinieren die Geschäftstätigkeit in den ihnen unterstellten Amtsstellen und sorgen für die Zusammenarbeit zwischen den Amtsstellen; e) sie beurteilen regelmässig die Leistungen der ihnen unterstellten Amtsstellen und überprüfen sie periodisch auf die Erfüllung der Zielsetzungen; f) sie erteilen den Amtsstellenleitern die notwendigen Leistungsaufträge und führen die Mitarbeiterbeurteilung durch; g) sie planen die längerfristige Tätigkeit in ihrem Ministerium und unterbreiten der Kollegialregierung Anträge über die längerfristigen Zielsetzungen; h) sie wirken bei der Erstellung und Einhaltung des Landesvoranschlages und der Verpflichtungskredite mit; i) sie informieren die Kollegialregierung laufend über die wichtigsten Entwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich; k) sie führen die laufende Aufsicht über die ihnen unterstellten Amtsstellen und besonderen Kommissionen sowie die laufende Oberaufsicht über die ihrem Ministerium zugeordneten besonderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Unternehmen; vorbehalten bleiben die Aufsichtsbefugnisse der Kollegialregierung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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