Propose a change

G vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 51g Wiederverwendung und Übermittlung von Daten

1) Die Regierung und die Amtsstellen dürfen personenbezogene Daten, einschliesslich besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, die in elektronischen Aktenverwaltungssystemen nach Art. 51a erfasst wurden, auch für andere Geschäfte verwenden und einander zu diesem Zweck übermitteln, wenn: a) dies spezialgesetzlich vorgesehen ist; b) die Voraussetzungen zur Verarbeitung zu einem anderen Zweck nach Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 oder nach Art. 22 des Datenschutzgesetzes erfüllt sind; c) die Voraussetzungen zur Datenübermittlung nach Art. 24 des Datenschutzgesetzes erfüllt sind; oder d) die betroffene Person in die Wiederverwendung oder Übermittlung der Daten eingewilligt hat. 2) Die Übermittlung von Daten nach Abs. 1 kann über Zugriffsberechtigungen auf elektronische Aktenverwaltungssysteme nach Art. 51a erfolgen.

Your change, as a redline

Art. 51g Wiederverwendung und Übermittlung von Daten

1) Die Regierung und die Amtsstellen dürfen personenbezogene Daten, einschliesslich besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, die in elektronischen Aktenverwaltungssystemen nach Art. 51a erfasst wurden, auch für andere Geschäfte verwenden und einander zu diesem Zweck übermitteln, wenn: a) dies spezialgesetzlich vorgesehen ist; b) die Voraussetzungen zur Verarbeitung zu einem anderen Zweck nach Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 oder nach Art. 22 des Datenschutzgesetzes erfüllt sind; c) die Voraussetzungen zur Datenübermittlung nach Art. 24 des Datenschutzgesetzes erfüllt sind; oder d) die betroffene Person in die Wiederverwendung oder Übermittlung der Daten eingewilligt hat. 2) Die Übermittlung von Daten nach Abs. 1 kann über Zugriffsberechtigungen auf elektronische Aktenverwaltungssysteme nach Art. 51a erfolgen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it