Propose a change

Gebührenordnung für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (GebO Schulanlagen)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

1 Bei Einzelbewilligungen werden für die Annullation einer bereits bestätigten Reservation die folgenden Kosten in Rechnung gestellt: a. bei Annullation bis 14 Tage vor der reservierten Belegung: Fr 100.–; 8 Fassung gem. STRB Nr. 406 vom 11. Mai 2022; Inkrafttreten 1. August 2022. 9 Fassung gem. STRB Nr. 406 vom 11. Mai 2022; Inkrafttreten 1. August 2022. Im den Gebühren enthaltene Kosten Zusätzliche Kosten Öffentliche Veranstaltungen Festwirtschaften Annullationskosten 4Gebührenordnung für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (GebO Schulanlagen) 421.140 b. bei Annullation weniger als 14 Tage vor der reservierten Belegung: 100 Prozent des anwendbaren Gebührentarifs und einer allfälligen zusätzlichen Gebühr gemäss Art. 7 Abs. 3, mindestens aber Fr. 100.–. 2 Bei Semesterbewilligungen und Jahresbewilligungen gilt Abs. 1 entsprechend, wobei die erste reservierte Belegung als Stichtag gilt. Art. 1110 1 Für die Benutzung von Parkplätzen der Schulanlagen wird von den Lehrpersonen und weiteren Mitarbeitenden der Schule eine Parkgebühr erhoben. 2 Im Rahmen der stadträtlichen Richtlinien für Verwaltungsparkplätze11 regelt die Schulpflege in einem Reglement die Parkplatzbewirtschaftung der Volksschule und setzt die Parkgebühren fest. 3 Die Vermietung von Parkplätzen an Dritte durch die städtische Immobilien-Bewirtschaftung bleibt vorbehalten.

Your change, as a redline

Art. 10

1 Bei Einzelbewilligungen werden für die Annullation einer bereits bestätigten Reservation die folgenden Kosten in Rechnung gestellt: a. bei Annullation bis 14 Tage vor der reservierten Belegung: Fr 100.–; 8 Fassung gem. STRB Nr. 406 vom 11. Mai 2022; Inkrafttreten 1. August 2022. 9 Fassung gem. STRB Nr. 406 vom 11. Mai 2022; Inkrafttreten 1. August 2022. Im den Gebühren enthaltene Kosten Zusätzliche Kosten Öffentliche Veranstaltungen Festwirtschaften Annullationskosten 4Gebührenordnung für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (GebO Schulanlagen) 421.140 b. bei Annullation weniger als 14 Tage vor der reservierten Belegung: 100 Prozent des anwendbaren Gebührentarifs und einer allfälligen zusätzlichen Gebühr gemäss Art. 7 Abs. 3, mindestens aber Fr. 100.–. 2 Bei Semesterbewilligungen und Jahresbewilligungen gilt Abs. 1 entsprechend, wobei die erste reservierte Belegung als Stichtag gilt. Art. 1110 1 Für die Benutzung von Parkplätzen der Schulanlagen wird von den Lehrpersonen und weiteren Mitarbeitenden der Schule eine Parkgebühr erhoben. 2 Im Rahmen der stadträtlichen Richtlinien für Verwaltungsparkplätze11 regelt die Schulpflege in einem Reglement die Parkplatzbewirtschaftung der Volksschule und setzt die Parkgebühren fest. 3 Die Vermietung von Parkplätzen an Dritte durch die städtische Immobilien-Bewirtschaftung bleibt vorbehalten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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