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Gebührenordnung für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (GebO Schulanlagen)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3

1 Die Höhe der Gebühren für die Benutzung von Schulanlagen wird nach Benutzungsdauer, Bewilligungsart, Art der Räume und Anlagen sowie Zweck der Benutzung bestimmt. 2 Bei der Gebührenhöhe wird überdies zwischen Gesuchstellenden aus der Stadt Zürich und auswärtigen Gesuchstellenden unterschieden. Als Gesuchstellende aus der Stadt Zürich gelten dabei Vereine, deren Mitglieder mehrheitlich innerhalb der Stadt Zürich wohnen, sowie andere Gesuchstellende mit Wohnsitz oder Sitz in der Stadt Zürich; alle übrigen Gesuchstellenden gelten als auswärtig. 3 Die Grundeinheit für die Berechnung der Gebühren beträgt eine Stunde. Jede zusätzlich zur Grundeinheit beanspruchte angebrochene Stunde wird anteilmässig in Rechnung gestellt. 1 Fassung gem. STRB Nr. 406 vom 11. Mai 2022; Inkrafttreten 1. August 2022. 2 AS 412.100 3 Begründung siehe STRB Nr. 876 vom 30. September 2015. Geltungsbereich Bewilligungsarten Bemessung der Gebührenhöhe 2Gebührenordnung für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (GebO Schulanlagen) 421.140

Your change, as a redline

Art. 3

1 Die Höhe der Gebühren für die Benutzung von Schulanlagen wird nach Benutzungsdauer, Bewilligungsart, Art der Räume und Anlagen sowie Zweck der Benutzung bestimmt. 2 Bei der Gebührenhöhe wird überdies zwischen Gesuchstellenden aus der Stadt Zürich und auswärtigen Gesuchstellenden unterschieden. Als Gesuchstellende aus der Stadt Zürich gelten dabei Vereine, deren Mitglieder mehrheitlich innerhalb der Stadt Zürich wohnen, sowie andere Gesuchstellende mit Wohnsitz oder Sitz in der Stadt Zürich; alle übrigen Gesuchstellenden gelten als auswärtig. 3 Die Grundeinheit für die Berechnung der Gebühren beträgt eine Stunde. Jede zusätzlich zur Grundeinheit beanspruchte angebrochene Stunde wird anteilmässig in Rechnung gestellt. 1 Fassung gem. STRB Nr. 406 vom 11. Mai 2022; Inkrafttreten 1. August 2022. 2 AS 412.100 3 Begründung siehe STRB Nr. 876 vom 30. September 2015. Geltungsbereich Bewilligungsarten Bemessung der Gebührenhöhe 2Gebührenordnung für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (GebO Schulanlagen) 421.140

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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