Gebührenordnung für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (GebO Schulanlagen)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
1 Die Gebühren für Bewilligungen zu kommerziellen Zwecken und für Bewilligungen an auswärtige Gesuchstellende werden nach marktüblichen oder kostendeckenden Ansätzen zum Volltarif verrechnet (Tarife gemäss Anhang). 2 Vereinen aus der Stadt Zürich wird eine Ermässigung von 90 Prozent auf den Volltarif gewährt, soweit sie:4 a. nicht gemäss Art. 6 gebührenbefreit sind; b. mit der Bewilligung keine kommerziellen Zwecke verfolgen; c. ehrenamtlich geführt werden; und d. keine separaten Kurskosten erheben. 3 Anderen Gesuchstellenden aus der Stadt Zürich, die weder gemäss Art. 6 gebührenbefreit sind noch mit der Bewilligung kommerzielle Zwecke verfolgen, wird eine Ermässigung von 70 Prozent auf den Volltarif gewährt.5 4 Über eine ausnahmsweise Ermässigung für auswärtige Gesuchstellende aus besonderen Gründen entscheidet die Vorsteherin oder der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements im Einzelfall.
Art. 4
1 Die Gebühren für Bewilligungen zu kommerziellen Zwecken und für Bewilligungen an auswärtige Gesuchstellende werden nach marktüblichen oder kostendeckenden Ansätzen zum Volltarif verrechnet (Tarife gemäss Anhang). 2 Vereinen aus der Stadt Zürich wird eine Ermässigung von 90 Prozent auf den Volltarif gewährt, soweit sie:4 a. nicht gemäss Art. 6 gebührenbefreit sind; b. mit der Bewilligung keine kommerziellen Zwecke verfolgen; c. ehrenamtlich geführt werden; und d. keine separaten Kurskosten erheben. 3 Anderen Gesuchstellenden aus der Stadt Zürich, die weder gemäss Art. 6 gebührenbefreit sind noch mit der Bewilligung kommerzielle Zwecke verfolgen, wird eine Ermässigung von 70 Prozent auf den Volltarif gewährt.5 4 Über eine ausnahmsweise Ermässigung für auswärtige Gesuchstellende aus besonderen Gründen entscheidet die Vorsteherin oder der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements im Einzelfall.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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