Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
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Change 1
Art. 2 Kriminalitätsbereiche
1. Die Zusammenarbeit nach Massgabe dieses Abkommens bezieht sich auf alle Kriminalitätsbereiche, vorwiegend jedoch auf: a. organisierte Kriminalität; b. Terrorismus und Terrorismusfinanzierung; c. Menschenhandel und Menschenschmuggel; d. sexuelle Straftaten gegen Kinder; e. Computerkriminalität; f. illegalen Handel mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien; g. illegale Beschaffung und illegalen Besitz von sowie illegalen Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen, chemischen, biologischen, radioaktiven und nuklearen Materialien, Waren und Technologien von strategischer Wichtigkeit oder militärischer Technologie; h. Straftaten gegen Objekte von kulturhistorischer Bedeutung; i. Fälschung oder Verfälschung von Geld, Zahlungsmitteln und offiziellen Dokumenten; j. Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität; k. Korruption; l. Straftaten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen. 2. Neben den in Absatz 1 erwähnten Kriminalitätsbereichen erlaubt das Abkommen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien keine Zusammenarbeit in Angelegenheiten politischer, militärischer und fiskalischer Natur.
Art. 2 Kriminalitätsbereiche
1. Die Zusammenarbeit nach Massgabe dieses Abkommens bezieht sich auf alle Kriminalitätsbereiche, vorwiegend jedoch auf: a. organisierte Kriminalität; b. Terrorismus und Terrorismusfinanzierung; c. Menschenhandel und Menschenschmuggel; d. sexuelle Straftaten gegen Kinder; e. Computerkriminalität; f. illegalen Handel mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien; g. illegale Beschaffung und illegalen Besitz von sowie illegalen Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen, chemischen, biologischen, radioaktiven und nuklearen Materialien, Waren und Technologien von strategischer Wichtigkeit oder militärischer Technologie; h. Straftaten gegen Objekte von kulturhistorischer Bedeutung; i. Fälschung oder Verfälschung von Geld, Zahlungsmitteln und offiziellen Dokumenten; j. Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität; k. Korruption; l. Straftaten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen. 2. Neben den in Absatz 1 erwähnten Kriminalitätsbereichen erlaubt das Abkommen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien keine Zusammenarbeit in Angelegenheiten politischer, militärischer und fiskalischer Natur.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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