Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 Koordination
1. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien ergreifen soweit erforderlich Massnahmen, um in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten die Koordination operativer Einsätze zu gewährleisten: a. bei der Suche nach Personen und Gegenständen, einschliesslich der Sicherstellung von Gegenständen, die einen Zusammenhang mit einer Straftat aufweisen; b. bei der Umsetzung besonderer Ermittlungstechniken wie kontrollierte Lieferung, Observation und verdeckte Ermittlung; c. bei der Gewährleistung des Zeugen- und Opferschutzes sowie des Schutzes anderer Personen und Angehöriger von Strafverfolgungsbehörden, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für Leib und Leben sowie andere schwerwiegende Gefahren im Zusammenhang mit Strafverfahren abzuwenden; d. bei der Planung und Durchführung gemeinsamer Programme der Kriminalitätsprävention. 2. Die zuständigen Behörden legen im Einzelfall gemeinsam fest, ob die Umsetzung dieses Artikels eine besondere Kostenaufteilung rechtfertigt.
Art. 6 Koordination
1. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien ergreifen soweit erforderlich Massnahmen, um in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten die Koordination operativer Einsätze zu gewährleisten: a. bei der Suche nach Personen und Gegenständen, einschliesslich der Sicherstellung von Gegenständen, die einen Zusammenhang mit einer Straftat aufweisen; b. bei der Umsetzung besonderer Ermittlungstechniken wie kontrollierte Lieferung, Observation und verdeckte Ermittlung; c. bei der Gewährleistung des Zeugen- und Opferschutzes sowie des Schutzes anderer Personen und Angehöriger von Strafverfolgungsbehörden, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für Leib und Leben sowie andere schwerwiegende Gefahren im Zusammenhang mit Strafverfahren abzuwenden; d. bei der Planung und Durchführung gemeinsamer Programme der Kriminalitätsprävention. 2. Die zuständigen Behörden legen im Einzelfall gemeinsam fest, ob die Umsetzung dieses Artikels eine besondere Kostenaufteilung rechtfertigt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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