Verordnung über den Stellenplan
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
1 Ab dem 1. Januar 2003 werden Einweisungen, die zur Beurteilung anstehen, nach neuem Recht überprüft. 2 Alle bis zum 30. März 2003 nicht nach neuem Recht überprüften Stellen werden ohne Überprüfung auf den 1. April 2003 aus ihrer Funktion und Lohnklasse des bisherigen Stellenplans von Amtes wegen in 1 Fassung vom 9.1.2004 2 Fassung vom 23.12.2015 3 ERP: Einreihungsplan; SSG 153.310 4 Eingefügt am 23.12.2015; bisheriger Abs. 2 wird neu zu Abs. 3 Aufgaben Sitzungen Delegation der Einreihungskompetenz Übergangsbestimmung zur Einführung des Stellenplans 2002 3 153.311 die entsprechende Funktion des neuen Stellenplans in der bisherigen Lohnklasse übergeführt. Diese Überführung wird dem Personal schriftlich mitgeteilt. 3 Nach Abs. 2 überführte Stellen können auf Antrag der Stelleninhaber und Stelleninhaberinnen, der zuständigen Abteilungsleitenden oder des Personalamts nach neuem Recht überprüft werden. Der Antrag muss 30 Tage nach der Mitteilung gemäss Abs. 2 an das Personalamt zuhanden der Stellenplankommission gerichtet werden. 4 Ergibt eine Überprüfung nach Abs. 3 eine tiefere Einweisung als bisher, gilt Art. 9 Abs. 2 des Personalreglements 1 sinngemäss. Die Garantie beginnt mit dem 1. Mai 2003. 5 Entscheide nach Abs. 4 sind mit Verfügung zu eröffnen.
Art. 7
1 Ab dem 1. Januar 2003 werden Einweisungen, die zur Beurteilung anstehen, nach neuem Recht überprüft. 2 Alle bis zum 30. März 2003 nicht nach neuem Recht überprüften Stellen werden ohne Überprüfung auf den 1. April 2003 aus ihrer Funktion und Lohnklasse des bisherigen Stellenplans von Amtes wegen in 1 Fassung vom 9.1.2004 2 Fassung vom 23.12.2015 3 ERP: Einreihungsplan; SSG 153.310 4 Eingefügt am 23.12.2015; bisheriger Abs. 2 wird neu zu Abs. 3 Aufgaben Sitzungen Delegation der Einreihungskompetenz Übergangsbestimmung zur Einführung des Stellenplans 2002 3 153.311 die entsprechende Funktion des neuen Stellenplans in der bisherigen Lohnklasse übergeführt. Diese Überführung wird dem Personal schriftlich mitgeteilt. 3 Nach Abs. 2 überführte Stellen können auf Antrag der Stelleninhaber und Stelleninhaberinnen, der zuständigen Abteilungsleitenden oder des Personalamts nach neuem Recht überprüft werden. Der Antrag muss 30 Tage nach der Mitteilung gemäss Abs. 2 an das Personalamt zuhanden der Stellenplankommission gerichtet werden. 4 Ergibt eine Überprüfung nach Abs. 3 eine tiefere Einweisung als bisher, gilt Art. 9 Abs. 2 des Personalreglements 1 sinngemäss. Die Garantie beginnt mit dem 1. Mai 2003. 5 Entscheide nach Abs. 4 sind mit Verfügung zu eröffnen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.