Propose a change

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 7 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“

(1) Im Handlungsbereich „Lernprozesse und Lernbegleitung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Prozesse individuellen und gemeinschaftlichen Lernens methodisch und didaktisch zu gestalten. Im Besonderen soll nachgewiesen werden, dass die individuellen Begabungen und Fähigkeiten Lernender erkannt, unterstützt und weiter entwickelt werden können. Dabei sollen kritisches Urteilsvermögen und innovative Denkansätze sichtbar werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen, 2. didaktische Aufbereitung und Umsetzung von Lern- und Qualifizierungsprozessen im Rahmen der Entwicklung von Lernzielen und -inhalten sowie der Lernbegleitung unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen, 3. methodische Planung und Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen unter Einschluss neuester Verfahren, Medien und Technologien. (2) Im Handlungsbereich „Planungsprozesse“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Geschäftsprozesse der betrieblichen und beruflichen Bildung zu planen und zu entwickeln und dabei die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und organisatorischen Gesichtspunkte abzuwägen und zu berücksichtigen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Analyse der Markt- und Technikentwicklung, der Arbeitsmarktsituation in Bezug auf die Qualifikationserfordernisse der Zielgruppe sowie Analyse bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen, 2. Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigen Bildungsbedarf, 3. Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung, 4. Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden, 5. Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen, 6. Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und -maßnahmen, 7. Planung der Organisation der Lernorte und Lernmedien. (3) Im Handlungsbereich „Managementprozesse“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche und berufliche Bildungsprozesse markt- und kundengerecht aufzubereiten, zu kalkulieren, zu bewerben und im Markt zu platzieren. Hierbei sollen Instrumente des Qualitätsmanagements angewendet werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. strategisches Management von Bildungsbereichen, 2. strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing, 3. Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen, 4. Qualitätsmanagement, 5. Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung, 6. Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze, 7. Kooperationsmanagement, 8. Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln.

Your change, as a redline

§ 7 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“

(1) Im Handlungsbereich „Lernprozesse und Lernbegleitung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Prozesse individuellen und gemeinschaftlichen Lernens methodisch und didaktisch zu gestalten. Im Besonderen soll nachgewiesen werden, dass die individuellen Begabungen und Fähigkeiten Lernender erkannt, unterstützt und weiter entwickelt werden können. Dabei sollen kritisches Urteilsvermögen und innovative Denkansätze sichtbar werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen, 2. didaktische Aufbereitung und Umsetzung von Lern- und Qualifizierungsprozessen im Rahmen der Entwicklung von Lernzielen und -inhalten sowie der Lernbegleitung unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen, 3. methodische Planung und Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen unter Einschluss neuester Verfahren, Medien und Technologien. (2) Im Handlungsbereich „Planungsprozesse“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Geschäftsprozesse der betrieblichen und beruflichen Bildung zu planen und zu entwickeln und dabei die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und organisatorischen Gesichtspunkte abzuwägen und zu berücksichtigen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Analyse der Markt- und Technikentwicklung, der Arbeitsmarktsituation in Bezug auf die Qualifikationserfordernisse der Zielgruppe sowie Analyse bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen, 2. Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigen Bildungsbedarf, 3. Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung, 4. Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden, 5. Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen, 6. Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und -maßnahmen, 7. Planung der Organisation der Lernorte und Lernmedien. (3) Im Handlungsbereich „Managementprozesse“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche und berufliche Bildungsprozesse markt- und kundengerecht aufzubereiten, zu kalkulieren, zu bewerben und im Markt zu platzieren. Hierbei sollen Instrumente des Qualitätsmanagements angewendet werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. strategisches Management von Bildungsbereichen, 2. strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing, 3. Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen, 4. Qualitätsmanagement, 5. Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung, 6. Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze, 7. Kooperationsmanagement, 8. Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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