Reglement über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 II. Feuerwehr- und Löschwesen
Organisation 1 Das Feuerwehr- und Löschwesen untersteht der Aufsicht des Stadtrates. Dieser bestimmt die zuständige Direktion. 2 Die Feuerwehr Stadt Luzern besteht aus der Berufsfeuerwehr und der Milizfeuerwehr. 3 Die Berufsfeuerwehr und die Milizfeuerwehr sind der Feuerwehrkommandantin oder dem Feuerwehrkommandanten unterstellt. Sie oder er leitet die für den Feuerschutz zuständige Dienstabteilung der Stadtverwaltung, welcher die Berufsfeuerwehr (Kommando und Schichtdienst) zugeordnet ist. 4 Der Stadtrat ernennt: a. die Mitglieder der Feuerwehrkommission; b. auf Vorschlag der Feuerwehrkommission: – die Feuerwehrkommandantin oder den Feuerwehrkommandanten; – deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter; – die Feuerwehroffizierinnen und Feuerwehroffiziere. Er ist auch zuständig für die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere. 5 Der Stadtrat legt die Höhe der Tarife und Gebühren für verrechenbare Einsätze und Dienstleistungen der Feuerwehr in einer Verordnung fest. Dabei beachtet er die geltenden gesetzlichen Vorgaben und die Empfehlungen des Feuerwehrinspektorats der Gebäudeversicherung Luzern.
Art. 2 II. Feuerwehr- und Löschwesen
Organisation 1 Das Feuerwehr- und Löschwesen untersteht der Aufsicht des Stadtrates. Dieser bestimmt die zuständige Direktion. 2 Die Feuerwehr Stadt Luzern besteht aus der Berufsfeuerwehr und der Milizfeuerwehr. 3 Die Berufsfeuerwehr und die Milizfeuerwehr sind der Feuerwehrkommandantin oder dem Feuerwehrkommandanten unterstellt. Sie oder er leitet die für den Feuerschutz zuständige Dienstabteilung der Stadtverwaltung, welcher die Berufsfeuerwehr (Kommando und Schichtdienst) zugeordnet ist. 4 Der Stadtrat ernennt: a. die Mitglieder der Feuerwehrkommission; b. auf Vorschlag der Feuerwehrkommission: – die Feuerwehrkommandantin oder den Feuerwehrkommandanten; – deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter; – die Feuerwehroffizierinnen und Feuerwehroffiziere. Er ist auch zuständig für die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere. 5 Der Stadtrat legt die Höhe der Tarife und Gebühren für verrechenbare Einsätze und Dienstleistungen der Feuerwehr in einer Verordnung fest. Dabei beachtet er die geltenden gesetzlichen Vorgaben und die Empfehlungen des Feuerwehrinspektorats der Gebäudeversicherung Luzern.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.