Reglement über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern
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Change 1
Art. 7
Aufgaben der Feuerwehrkommission 1 Die Feuerwehrkommission hat folgende Aufgaben: a. Bestimmung der für den Feuerwehrdienst notwendigen Anzahl Feuerwehrleute gemäss den Vorgaben des Feuerwehrinspektorats; Seite 4/8 b. Festlegung der dienstpflichtigen Personen, wobei die familiären, beruflichen und persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind; c. Festlegung der Organisationsstruktur der Feuerwehr Stadt Luzern, der Rekrutierung und Vornahme der Zuteilung der rekrutierten Personen; d. Festlegung der Richtlinien für Beförderungen und Dienstaltersauszeichnungen; e. Beförderung von Angehörigen der Feuerwehr zu Gefreiten, Unteroffizierinnen oder Unteroffizieren und höheren Unteroffizierinnen oder Unteroffizieren auf Vorschlag der Kompaniekommandantin oder des Kompaniekommandanten; f. Übertragung besonderer Funktionen (Ernennung) und Aufgaben; g. Erteilung befristeter Dispensationen; h. Befreiung von Personen und Personengruppen vom aktiven Dienst aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder beruflichen Verhältnisse; i. Entlassung aus dem Feuerwehrdienst; j. Antrag an den Stadtrat betreffend die Ansätze für Sold und Entschädigungen für alle Hilfs- und Dienstleistungen sowie betreffend die Höhe der Kosten für verrechenbare Dienstleistungen der Feuerwehr; k. Antrag zuhanden der Budgeterstellung betreffend Aus- und Weiterbildung, Einsatzplanung, Neu- und Ersatzbeschaffungen sowie Gebäudeinfrastruktur; l. Beaufsichtigung des Unterhalts der Feuerwehrgebäude, der Gerätschaften, der Fahrzeuge und der persönlichen Ausrüstung; m. Genehmigung und Überwachung des Vollzugs des jährlichen Übungsprogramms; n. Verabschiedung des jährlichen Tätigkeitsberichts der Kommandantin oder des Kommandanten zuhanden des Stadtrates. 2 Die Feuerwehrkommission kann ihre Aufgaben dem Führungsstab übertragen. Vorbehalten bleiben die im Gesetz über den Feuerschutz ausdrücklich der Feuerwehrkommission zugeteilten Aufgaben.
Art. 7
Aufgaben der Feuerwehrkommission 1 Die Feuerwehrkommission hat folgende Aufgaben: a. Bestimmung der für den Feuerwehrdienst notwendigen Anzahl Feuerwehrleute gemäss den Vorgaben des Feuerwehrinspektorats; Seite 4/8 b. Festlegung der dienstpflichtigen Personen, wobei die familiären, beruflichen und persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind; c. Festlegung der Organisationsstruktur der Feuerwehr Stadt Luzern, der Rekrutierung und Vornahme der Zuteilung der rekrutierten Personen; d. Festlegung der Richtlinien für Beförderungen und Dienstaltersauszeichnungen; e. Beförderung von Angehörigen der Feuerwehr zu Gefreiten, Unteroffizierinnen oder Unteroffizieren und höheren Unteroffizierinnen oder Unteroffizieren auf Vorschlag der Kompaniekommandantin oder des Kompaniekommandanten; f. Übertragung besonderer Funktionen (Ernennung) und Aufgaben; g. Erteilung befristeter Dispensationen; h. Befreiung von Personen und Personengruppen vom aktiven Dienst aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder beruflichen Verhältnisse; i. Entlassung aus dem Feuerwehrdienst; j. Antrag an den Stadtrat betreffend die Ansätze für Sold und Entschädigungen für alle Hilfs- und Dienstleistungen sowie betreffend die Höhe der Kosten für verrechenbare Dienstleistungen der Feuerwehr; k. Antrag zuhanden der Budgeterstellung betreffend Aus- und Weiterbildung, Einsatzplanung, Neu- und Ersatzbeschaffungen sowie Gebäudeinfrastruktur; l. Beaufsichtigung des Unterhalts der Feuerwehrgebäude, der Gerätschaften, der Fahrzeuge und der persönlichen Ausrüstung; m. Genehmigung und Überwachung des Vollzugs des jährlichen Übungsprogramms; n. Verabschiedung des jährlichen Tätigkeitsberichts der Kommandantin oder des Kommandanten zuhanden des Stadtrates. 2 Die Feuerwehrkommission kann ihre Aufgaben dem Führungsstab übertragen. Vorbehalten bleiben die im Gesetz über den Feuerschutz ausdrücklich der Feuerwehrkommission zugeteilten Aufgaben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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