Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 869.1 Kantonsratsbeschluss über die Auslagerung des Betriebs des Steinbruchs Starkenbach in eine Aktiengesellschaft vom 25. Juni 2024 (Stand 15. Juli 2024) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Dezember 20231 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss:2 Ziff. 1 1 Der Steinbruch Starkenbach wird in eine Aktiengesellschaft nach Art. 620 ff. des Obligationenrechts3 ausgelagert. Diese steht im alleinigen Eigentum des Kantons. 2 Die Vermögenswerte des Steinbruchs Starkenbach werden neu bewertet und vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen. Die Aktiengesellschaft wird im Finanzvermögen gehalten. Ziff. 2 1 Der Kanton stellt der Aktiengesellschaft ein Aktienkapital von 3,0 Mio. Franken zur Verfügung. 2 Das Aktienkapital besteht aus einer Sacheinlage von 1,0 Mio. Franken und einer Bareinlage von 2,0 Mio. Franken. 3 Im Übrigen überlässt der Kanton der Aktiengesellschaft die im Zeitpunkt der Gründung vorhandenen Betriebsmittel. Ziff. 3 1 Die Regierung wird ermächtigt, die Auslagerung zu vollziehen. 1 ABl 2024-00.134.684. 2 Vom Kantonsrat erlassen am 2. Mai 2024; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 25. Juni 2024; in Vollzug ab 15. Juli 2024. 3 SR 220. nGS 2024-024 869.1 * Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2024-024 25.06.2024 15.07.2024 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle 25.06.2024 15.07.2024 Erlass Grunderlass 2024-024
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Kantonsratsbeschluss über die Auslagerung des Betriebs des Steinbruchs Starkenbach in eine Aktiengesellschaft
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