Bebauungsplan und spezielle Bauvorschriften 731.150.136 Bebauungsplan 136: Basel Pax-Areal / St. Alban-Anlage / Malzgasse / Aeschenplatz (BP 136) Vom 23. Oktober 1991 (Stand 8. Dezember 1991) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes (HBG) vom 11. Mai 1939 und § 37 Abs. 2 des Anhangs zum Hochbautengesetz, beschliesst: Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/148.html Bebauungsplan und spezielle Bauvorschriften 731.150.136 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 23.10.1991 08.12.1991 Erlass Erstfassung 1991 Bebauungsplan und spezielle Bauvorschriften 731.150.136 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 23.10.1991 08.12.1991 Erstfassung 1991 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.136 Basel Pax-Areal / St. Alban-Anlage / Malzgasse / Aeschenplatz GRB vom 23. Oktober 1991 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes (HBG) vom 11. Mai 1939 und § 37 Abs. 2 des Anhangs zum Hochbautengesetz, beschliesst: 1. Der Überbauungsplan Nr. 11’688 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 18. Februar 1991 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Überbauungsplan werden folgende ergänzende spezielle Bauvorschriften erlassen: a) Die höchstzulässige Ausnützungsziffer für das zu überbauende Areal wird auf 3.0 festgesetzt. b) Es ist ein öffentlicher Fussweg von der Malzgasse zur St. Alban-Anlage zu erstellen. Der Gemeingebrauch ist durch Errichten einer Dienstbarkeit zu sichern. c) Für die gemäss Überbauungsplan gerastert dargestellten Flächen an der Kreuzung Malzgasse / Brunngässlein ist ein öffentliches Durchgangsrecht durch Errichten einer Dienstbarkeit zu sichern. Ausdrücklich zugelassen sind jedoch die erforderlichen Stützen innerhalb der Parzellengrenze. d) Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Überbauungsplan, ins besondere für technische Aufbauten, und von den speziellen Bauvorschriften zulassen, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. 3. 4. Dem «Pax»-Areal wird die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) 1) vom 15. Dezember 1986 zugeordnet. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. 2) Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/148.html 1) Ziff. 4: Gemeint ist die eidgenössische Lärmschutzverordnung (SR 814.4). 2) Wirksam seit 8. 12. 1991.
Law
Bebauungsplan 136: Basel Pax-Areal / St. Alban-Anlage / Malzgasse / Aeschenplatz
Basel-Stadt · 731.150.136 · other
Ask the law about thisMore laws of Basel-StadtFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-11-01.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 db714dbcf64cf1ecb2bc1a2a2adc8c16fc51da76b7d22c41203ff4202c4a7af0