Betriebsordnung Deponie Im Rain
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8 III. Betrieb und Kontrolle
Zugelassene Abfälle 1Auf der Deponie Typ A sowie Typ B gilt für die Ablagerung von Abfällen die in der Verfügung des Amts für Umwelt für die Betriebsbewilligung enthaltene Abfallliste. Die Abfallarten, welche auf der Deponie entgegengenommen werden, sind in dieser Ord nung im Anhang 1 abschliessend aufgelistet. 2 Die chemische Belastung des angelieferten Materials darf die in der Abfallverordnung (WEA) vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte nicht überschreiten. Der Fremdstoff anteil darf 1 % Gewichtsprozent nicht überschreiten. 3 Im Zwischenlager für Grünabfälle gilt für die Entgegennahme die in der Verfügung des Amts für Umwelt für die Betriebsbewilligung des Zwischenlagers enthaltene Abfallliste bzw. die in Anhang 2 dieser Ordnung enthaltene Liste. 4 Anlieferungen sind von Neophyten freizuhalten. Mit Neophyten verunreinigte Grünan lieferungen können zurückgewiesen werden .6 5 Auf der Deponie Im Rain sind nur Anlieferungen aus dem Gemeindegebiet oder mittels Vereinbarung definiertem Gebiet erlaubt. 6 Über Anlieferungen, die von ausserhalb des Gemeindegebietes stammen, entscheidet der Gemeinderat. 7 Für den Betrieb der Deponie gelten die gesetzlichen Anforderungen der Abfallverord nung (WEA).
Art. 8 III. Betrieb und Kontrolle
Zugelassene Abfälle 1Auf der Deponie Typ A sowie Typ B gilt für die Ablagerung von Abfällen die in der Verfügung des Amts für Umwelt für die Betriebsbewilligung enthaltene Abfallliste. Die Abfallarten, welche auf der Deponie entgegengenommen werden, sind in dieser Ord nung im Anhang 1 abschliessend aufgelistet. 2 Die chemische Belastung des angelieferten Materials darf die in der Abfallverordnung (WEA) vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte nicht überschreiten. Der Fremdstoff anteil darf 1 % Gewichtsprozent nicht überschreiten. 3 Im Zwischenlager für Grünabfälle gilt für die Entgegennahme die in der Verfügung des Amts für Umwelt für die Betriebsbewilligung des Zwischenlagers enthaltene Abfallliste bzw. die in Anhang 2 dieser Ordnung enthaltene Liste. 4 Anlieferungen sind von Neophyten freizuhalten. Mit Neophyten verunreinigte Grünan lieferungen können zurückgewiesen werden .6 5 Auf der Deponie Im Rain sind nur Anlieferungen aus dem Gemeindegebiet oder mittels Vereinbarung definiertem Gebiet erlaubt. 6 Über Anlieferungen, die von ausserhalb des Gemeindegebietes stammen, entscheidet der Gemeinderat. 7 Für den Betrieb der Deponie gelten die gesetzlichen Anforderungen der Abfallverord nung (WEA).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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