Propose a change

Verordnung des Bundesgerichts über den Genossenschaftskonkurs

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 24

1 Der Erlös nachträglich entdeckter Aktiven der Genossenschaft und von der Konkursverwaltung hinterlegte, freiwerdende Beträge gemäss Artikel 269 Absätze 1 und 2 SchKG sowie Überschüsse zugunsten der Konkursmasse aus Masseansprüchen, die Konkursgläubigern gemäss Artikel 260 SchKG abgetreten worden sind, werden nach Vorschrift von Artikel 19 Absatz 2 hiervor unter die Genossenschafter verteilt, soweit sie nicht zur vollen Deckung der Konkursgläubiger erforderlich sind. Hiefür ist ein besonderer Verteilungsplan aufzulegen. 2 Sind die Konkursgläubiger für ihre Forderungen vollständig befriedigt worden, so sind nachträglich entdeckte, zweifelhafte Rechtsansprüche (Art. 269 Abs. 3 SchKG), zu deren Geltendmachung die Genossenschaft selbst legitimiert gewesen wäre, den Genossenschaftern, die einen Haftungsanteil oder Nachschuss geleistet haben, durch öffentliche Bekanntmachung oder briefliche Mitteilung zur Abtretung im Sinne von Artikel 260 SchKG anzubieten. Der Erlös wird von der Konkursverwaltung nach Vorschrift des Artikels 5 Absatz 2 hiervor verteilt. SR 281.1

Your change, as a redline

Art. 24

1 Der Erlös nachträglich entdeckter Aktiven der Genossenschaft und von der Konkursverwaltung hinterlegte, freiwerdende Beträge gemäss Artikel 269 Absätze 1 und 2 SchKG sowie Überschüsse zugunsten der Konkursmasse aus Masseansprüchen, die Konkursgläubigern gemäss Artikel 260 SchKG abgetreten worden sind, werden nach Vorschrift von Artikel 19 Absatz 2 hiervor unter die Genossenschafter verteilt, soweit sie nicht zur vollen Deckung der Konkursgläubiger erforderlich sind. Hiefür ist ein besonderer Verteilungsplan aufzulegen. 2 Sind die Konkursgläubiger für ihre Forderungen vollständig befriedigt worden, so sind nachträglich entdeckte, zweifelhafte Rechtsansprüche (Art. 269 Abs. 3 SchKG), zu deren Geltendmachung die Genossenschaft selbst legitimiert gewesen wäre, den Genossenschaftern, die einen Haftungsanteil oder Nachschuss geleistet haben, durch öffentliche Bekanntmachung oder briefliche Mitteilung zur Abtretung im Sinne von Artikel 260 SchKG anzubieten. Der Erlös wird von der Konkursverwaltung nach Vorschrift des Artikels 5 Absatz 2 hiervor verteilt. SR 281.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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