Verordnung des Bundesgerichts über den Genossenschaftskonkurs
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
1 Der Antrag des Konkursamtes gemäss Artikel 230 Absatz 1 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) an das Konkursgericht wird nur gestellt, wenn voraussichtlich auch die von den haftbaren oder nachschusspflichtigen Genossenschaftern erhältlichen Beträge nicht genügen werden, um die Kosten der Durchführung des ordentlichen oder summarischen Konkursverfahrens zu decken. 2 Die vom Gläubiger für die Durchführung des Konkursverfahrens gemäss Artikel 230 Absatz 2 SchKG zu leistenden Vorschüsse begreifen auch die Kosten der Betreibung der Haftungsanteile oder Nachschüsse der Genossenschafter, soweit mit diesen Kosten zum vornherein zu rechnen ist. Die spätere Ergänzung der Vorschüsse bleibt vorbehalten. SR 281.1 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2920).
Art. 3
1 Der Antrag des Konkursamtes gemäss Artikel 230 Absatz 1 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) an das Konkursgericht wird nur gestellt, wenn voraussichtlich auch die von den haftbaren oder nachschusspflichtigen Genossenschaftern erhältlichen Beträge nicht genügen werden, um die Kosten der Durchführung des ordentlichen oder summarischen Konkursverfahrens zu decken. 2 Die vom Gläubiger für die Durchführung des Konkursverfahrens gemäss Artikel 230 Absatz 2 SchKG zu leistenden Vorschüsse begreifen auch die Kosten der Betreibung der Haftungsanteile oder Nachschüsse der Genossenschafter, soweit mit diesen Kosten zum vornherein zu rechnen ist. Die spätere Ergänzung der Vorschüsse bleibt vorbehalten. SR 281.1 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2920).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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