Vereinbarung zwischen den Einwohnergemeinden Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall und den politischen Gemeinden FeuerthaIen und Flurlingen über die Bildung eines Gemeindeverbandes für die gemeinsame Abwasser- und Kehrichtbeseitigung
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Change 1
Art. 36 VII. Inkrafttreten
1 Diese Vereinbarung ersetzt die im Jahre 1957 abgeschlossene Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für den Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 11 gemeinsamen Bau und Betrieb einer Abwasserkläranlage in Neuhausen am Rheinfall. 2 Sie wird unter dem Vorbehalt der Ratifikation durch den Grossen Stadtrat der Stadt Schaffhausen, den Einwohnerrat der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall und die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Feuerthalen und Flurlingen sowie unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Regierungen der Kantone Zürich und Schaffhausen abgeschlossen und ist unter den nämlichen Voraussetzungen abänderbar. (Absatz 3 aufgehoben) 1) Von der Kläranlage-Kommission am 22. November 1967 genehmigt. Fussnoten: 1) Änderungen gemäss Verwaltungskommissionsbeschluss vom 2. Oktober 2003. Die Änderungen wurden von den Verbandsgemeinden wie folgt verabschiedet: von der Gemeindeversammlung Feuerthalen am 16. März 2007, von der Gemeindeversammlung Flurlingen am 28. März 2007, vom Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall am 10. Mai 2007, vom Grossen Stadtrat am 15. Mai 2007. Vom Regierungsrat Schaffhausen am 11. September 2007 genehmigt. Vom Regierungsrat Zürich am 26. September 2007 genehmigt.
Art. 36 VII. Inkrafttreten
1 Diese Vereinbarung ersetzt die im Jahre 1957 abgeschlossene Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für den Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 11 gemeinsamen Bau und Betrieb einer Abwasserkläranlage in Neuhausen am Rheinfall. 2 Sie wird unter dem Vorbehalt der Ratifikation durch den Grossen Stadtrat der Stadt Schaffhausen, den Einwohnerrat der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall und die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Feuerthalen und Flurlingen sowie unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Regierungen der Kantone Zürich und Schaffhausen abgeschlossen und ist unter den nämlichen Voraussetzungen abänderbar. (Absatz 3 aufgehoben) 1) Von der Kläranlage-Kommission am 22. November 1967 genehmigt. Fussnoten: 1) Änderungen gemäss Verwaltungskommissionsbeschluss vom 2. Oktober 2003. Die Änderungen wurden von den Verbandsgemeinden wie folgt verabschiedet: von der Gemeindeversammlung Feuerthalen am 16. März 2007, von der Gemeindeversammlung Flurlingen am 28. März 2007, vom Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall am 10. Mai 2007, vom Grossen Stadtrat am 15. Mai 2007. Vom Regierungsrat Schaffhausen am 11. September 2007 genehmigt. Vom Regierungsrat Zürich am 26. September 2007 genehmigt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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