412.6301 Zulassungserweiterung an der Jugendmusikschule Gemeindebeschluss vom 27. April 19801 Der Gemeindebeschluss vom 17. März 19742 betreffend die definitive Schaffung einer Jugendmusikschule wird wie folgt ergänzt: Schüler der Jugendmusikschule können den Unterricht auch nach dem Austritt aus der Volksschule bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden, weiter besuchen, wenn sie in der Stadt Zürich wohnen und wenn Fleiss und Fortschritt den Besuch rechtfertigen. 1 AS 37, 232. 2 BS 2, 173.
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Zulassungserweiterung an der Jugendmusikschule
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