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Gesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe"

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 4 Vermögen des Fonds und Finanzierung

(1) Die Finanzierung des Fonds erfolgt in gemeinsamer Verantwortung durch Beiträge aus dem Bundeshaushalt und den jeweiligen Haushalten der Länder. (2) Der Bund leistet insgesamt einen Beitrag in Höhe von 3,507 Milliarden Euro; der Beitrag der Länder beträgt insgesamt 2,774 Milliarden Euro. (3) Der Beitrag der Länder gemäß Absatz 2 teilt sich wie folgt auf: Baden-Württemberg | 348.000.000 Euro, Bayern | 405.000.000 Euro, Berlin | 152.000.000 Euro, Brandenburg | 88.000.000 Euro, Bremen | 29.000.000 Euro, Hamburg | 78.000.000 Euro, Hessen | 205.000.000 Euro, Mecklenburg-Vorpommern | 58.000.000 Euro, Niedersachsen | 259.000.000 Euro, Nordrhein-Westfalen | 581.000.000 Euro, Rheinland-Pfalz | 130.000.000 Euro, Saarland | 36.000.000 Euro, Sachsen | 148.000.000 Euro, Sachsen-Anhalt | 87.000.000 Euro, Schleswig-Holstein | 89.000.000 Euro, Thüringen | 81.000.000 Euro. (4) Bund und Länder überweisen im Jahr 2003 an den Fonds die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Jahresbeträge mit je einem Zwölftel zum Ende eines jeden Monats. Die Zahlungen der Länder nach Satz 1 werden ausgesetzt, solange und soweit die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels 1a des Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Aufbauhilfefondsgesetzes vom 17. Juni 2003 (BGBl. I S. 862) geleisteten Zahlungen der Länder die von ihnen nach Satz 1 zu leistenden Beträge übersteigen. Darüber hinaus werden die in 2002 von Bund und Ländern im Vorgriff auf dieses Gesetz geleisteten Hilfen zu Beginn des Jahres 2003 aus dem Fonds erstattet. Die Erstattungen können mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2002 gebucht werden. (5) Die Liquidität des Fonds wird durch den Bund sichergestellt.

Your change, as a redline

§ 4 Vermögen des Fonds und Finanzierung

(1) Die Finanzierung des Fonds erfolgt in gemeinsamer Verantwortung durch Beiträge aus dem Bundeshaushalt und den jeweiligen Haushalten der Länder. (2) Der Bund leistet insgesamt einen Beitrag in Höhe von 3,507 Milliarden Euro; der Beitrag der Länder beträgt insgesamt 2,774 Milliarden Euro. (3) Der Beitrag der Länder gemäß Absatz 2 teilt sich wie folgt auf: Baden-Württemberg | 348.000.000 Euro, Bayern | 405.000.000 Euro, Berlin | 152.000.000 Euro, Brandenburg | 88.000.000 Euro, Bremen | 29.000.000 Euro, Hamburg | 78.000.000 Euro, Hessen | 205.000.000 Euro, Mecklenburg-Vorpommern | 58.000.000 Euro, Niedersachsen | 259.000.000 Euro, Nordrhein-Westfalen | 581.000.000 Euro, Rheinland-Pfalz | 130.000.000 Euro, Saarland | 36.000.000 Euro, Sachsen | 148.000.000 Euro, Sachsen-Anhalt | 87.000.000 Euro, Schleswig-Holstein | 89.000.000 Euro, Thüringen | 81.000.000 Euro. (4) Bund und Länder überweisen im Jahr 2003 an den Fonds die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Jahresbeträge mit je einem Zwölftel zum Ende eines jeden Monats. Die Zahlungen der Länder nach Satz 1 werden ausgesetzt, solange und soweit die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels 1a des Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Aufbauhilfefondsgesetzes vom 17. Juni 2003 (BGBl. I S. 862) geleisteten Zahlungen der Länder die von ihnen nach Satz 1 zu leistenden Beträge übersteigen. Darüber hinaus werden die in 2002 von Bund und Ländern im Vorgriff auf dieses Gesetz geleisteten Hilfen zu Beginn des Jahres 2003 aus dem Fonds erstattet. Die Erstattungen können mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2002 gebucht werden. (5) Die Liquidität des Fonds wird durch den Bund sichergestellt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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