Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 30 Antragsverfahren
(1) Der Antrag hat Angaben zu enthalten über 1. Name, Firma oder Marke und Anschrift des Herstellers oder desjenigen, dessen Name, Firma oder Marke auf der Munition angebracht ist und der die Verantwortung für die Munition übernimmt; im Falle der Verbringung aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen nicht vereinbart ist, sind Name, Firma oder Marke und Anschrift des Verbringers anzugeben, 2. Typenbezeichnung der Munition, 3. Herstellungsstätte, es sei denn, der Antragsteller ist ein Verbringer nach Nummer 1, 4. Prüfstätte für die Fabrikationskontrollen, es sei denn, diese werden der zuständigen Behörde übertragen, und 5. Losgröße und Losnummer. (2) Dem Antrag sind beizufügen: 1. Zeichnungen mit Maßangaben für Patrone, Patronenlager und Lauf, 2. Angaben über den zulässigen Höchstwert des Gebrauchsgasdruckes, 3. ein der Anlage III entsprechender Messlauf für den Patronentyp und 4. Patronenprüflehren. Satz 1 gilt nicht für die Zulassung eines Munitionstyps, der bereits in den Maßtafeln aufgeführt ist. (3) Die Zulassungsbehörde kann vom Antragsteller die Vorlage von 3.000 Stück Patronen oder Kartuschen zur wahllosen Probennahme verlangen.
§ 30 Antragsverfahren
(1) Der Antrag hat Angaben zu enthalten über 1. Name, Firma oder Marke und Anschrift des Herstellers oder desjenigen, dessen Name, Firma oder Marke auf der Munition angebracht ist und der die Verantwortung für die Munition übernimmt; im Falle der Verbringung aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen nicht vereinbart ist, sind Name, Firma oder Marke und Anschrift des Verbringers anzugeben, 2. Typenbezeichnung der Munition, 3. Herstellungsstätte, es sei denn, der Antragsteller ist ein Verbringer nach Nummer 1, 4. Prüfstätte für die Fabrikationskontrollen, es sei denn, diese werden der zuständigen Behörde übertragen, und 5. Losgröße und Losnummer. (2) Dem Antrag sind beizufügen: 1. Zeichnungen mit Maßangaben für Patrone, Patronenlager und Lauf, 2. Angaben über den zulässigen Höchstwert des Gebrauchsgasdruckes, 3. ein der Anlage III entsprechender Messlauf für den Patronentyp und 4. Patronenprüflehren. Satz 1 gilt nicht für die Zulassung eines Munitionstyps, der bereits in den Maßtafeln aufgeführt ist. (3) Die Zulassungsbehörde kann vom Antragsteller die Vorlage von 3.000 Stück Patronen oder Kartuschen zur wahllosen Probennahme verlangen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.