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Verwaltungsvereinbarung über die Hilfeleistung und Zusammenarbeit im A-Bereich; Strahlenwehr der Zentralschweiz

Obwalden · 780.32 · intercantonal agreement

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1

Geltungsdauer und Kündigung 1 Die Vereinbarung gilt unbefristet. 2 Sie kann von jedem Vereinbarungskanton mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals per 31. Dezember 2027. 3Die Kündigung ist gegenüber dem Feuerwehrinspektorat Luzern zu erklären. Es notifiziert die Kündigung, die das Ausserkrafttreten der Vereinbarung bewirkt, allen Vereinbarungsparteien.

Art. 2

Änderung der Vereinbarung Mit Zustimmung aller Parteien kann die Vereinbarung unbeachtlich der Kündigungsfristen und Termine jederzeit abgeändert werden. . Luzern, 72.5 .24 Im Namen des Regierungsrates, Regierungsrätin Ylfete Fanaj, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements: Altdorf, 77/05 /24 Im Namen des Regierungsrates, Landesstatthalter Dimitri Moretti, ; Sicherheitsdirektor: - Cdi Schwyz, ZI » 20 ZU Im Namen des Regierungsrates, Regierungsrat Xaver Schuler, ' Vorsteher des Sicherheitsdepartements: Gi Sarnen, LA.0 S. Col Im Namen des Regierungsrates, Landammann Josef Hess: | Stans, O2. 0 €. 24 Im Namen des Regierungsrates, - — Regierungsrätin Karin Kayser-Frutschi, i Justiz- und Sicherheitsdirektorin: CC lare. — “48 - —— Zug, A 0 b. ZU Im Namen des Regierungsrates, | - Regierungsrätin Laura Dittli, Sicherheitsdirektorin:

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