Propose a change

Verordnung über den kantonalen Krankenversicherungs-Hilfsfonds

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1

Zweck und Grundsatz 1 Diese Verordnung regelt die Anwendung von Artikel 11 des kantonalen Gesetzes über die Krankenversicherung hinsichtlich des kantonalen Hilfsfonds zugunsten der bei den Krankenkassen versicherten Personen (nachfolgend: der Fonds). 2 Die Unterstützung durch den Fonds ist subsidiärer Natur und erfolgt erst, wenn die von der obligatorischen Krankenversicherung, von den Zusatzversicherungen und allfälligen weiteren Institutionen angebotenen Leistungen ausgeschöpft sind. Der Fonds beteiligt sich nur an den Kosten, die den im Gesetz aufgeführten Bedingungen entsprechen (aussergewöhnliche Krankheitskosten, die durch die obligatorische Grundversicherung nicht abgedeckt sind). 3 Eine Unterstützung durch den Fonds ist namentlich ausgeschlossen für: a) laufende Zahnarztkosten, die nicht der obligatorischen Krankenversicherung unterstehen, aber eventuell in den Anwendungsbereich anderer Bestimmungen fallen (Gesetzgebung über die Subventionierung der Jugendzahnpflege); b) Transport- und Rettungskosten, die nicht der obligatorischen Krankenversicherung unterstehen, aber eventuell in den Anwendungsbereich anderer Bestimmungen fallen (Gesetzgebung über die Organisation des Rettungswesens); c) Spitalkosten in der Privatabteilung oder in einer privaten Anstalt. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 832.101

Your change, as a redline

Art. 1

Zweck und Grundsatz 1 Diese Verordnung regelt die Anwendung von Artikel 11 des kantonalen Gesetzes über die Krankenversicherung hinsichtlich des kantonalen Hilfsfonds zugunsten der bei den Krankenkassen versicherten Personen (nachfolgend: der Fonds). 2 Die Unterstützung durch den Fonds ist subsidiärer Natur und erfolgt erst, wenn die von der obligatorischen Krankenversicherung, von den Zusatzversicherungen und allfälligen weiteren Institutionen angebotenen Leistungen ausgeschöpft sind. Der Fonds beteiligt sich nur an den Kosten, die den im Gesetz aufgeführten Bedingungen entsprechen (aussergewöhnliche Krankheitskosten, die durch die obligatorische Grundversicherung nicht abgedeckt sind). 3 Eine Unterstützung durch den Fonds ist namentlich ausgeschlossen für: a) laufende Zahnarztkosten, die nicht der obligatorischen Krankenversicherung unterstehen, aber eventuell in den Anwendungsbereich anderer Bestimmungen fallen (Gesetzgebung über die Subventionierung der Jugendzahnpflege); b) Transport- und Rettungskosten, die nicht der obligatorischen Krankenversicherung unterstehen, aber eventuell in den Anwendungsbereich anderer Bestimmungen fallen (Gesetzgebung über die Organisation des Rettungswesens); c) Spitalkosten in der Privatabteilung oder in einer privaten Anstalt. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 832.101

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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