Propose a change

Bau- und Zonenreglement der Stadt Luzern

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 29 Seite 16/46

Dachgeschosse (Schrägdachbauten) 1 Bei Schrägdachbauten haben die Dachgeschosse auf zwei gegenüberliegenden Seiten über der Schnittlinie Dach/Fassade Schrägdächer aufzuweisen. 2 Das Dachgeschoss darf nicht über eine Linie hinausragen, die 1,2 m über oberkant Dachgeschossboden von der Fassade unter 45 Grad bis zur zulässigen Firsthöhe ansteigt. 3 Die zulässige Höhe des Dachfirsts beträgt im Gebiet der geschlossenen Bauweise 7,5 m und im Gebiet der offenen Bauweise 5,0 m gemessen ab oberkant Dachgeschossboden. 4 Bauliche Eingriffe in die Dachfläche wie insbesondere Lukarnen, Dacheinschnitte, Dachflächenfenster und Solaranlagen sind qualitätsvoll in die Dachfläche zu integrieren. 5 Aufbauten dürfen eine parallel zum Dach verlaufende Linie von 1,2 m nicht überschreiten. 6 Die Länge aller baulichen Eingriffe in die Dachfläche darf im ersten Dachgeschoss insgesamt nicht mehr als ²∕5 und im zweiten Dachgeschoss insgesamt nicht mehr als ¹∕5 der Dachlänge auf Bodenhöhe des betreffenden Dachgeschosses betragen. Ausgenommen sind Solaranlagen auf Dachflächen. 7 Der Stadtrat kann Ausnahmen gestatten: a. wenn bei bestehenden Bauten das Dachgeschoss ausgebaut wird; b. wenn Aufbauten aus technischen Gründen nicht im Dach untergebracht werden können; c. wenn eine verbesserte architektonische Gestaltung erreicht werden kann; d. für Solaranlagen.

Your change, as a redline

Art. 29 Seite 16/46

Dachgeschosse (Schrägdachbauten) 1 Bei Schrägdachbauten haben die Dachgeschosse auf zwei gegenüberliegenden Seiten über der Schnittlinie Dach/Fassade Schrägdächer aufzuweisen. 2 Das Dachgeschoss darf nicht über eine Linie hinausragen, die 1,2 m über oberkant Dachgeschossboden von der Fassade unter 45 Grad bis zur zulässigen Firsthöhe ansteigt. 3 Die zulässige Höhe des Dachfirsts beträgt im Gebiet der geschlossenen Bauweise 7,5 m und im Gebiet der offenen Bauweise 5,0 m gemessen ab oberkant Dachgeschossboden. 4 Bauliche Eingriffe in die Dachfläche wie insbesondere Lukarnen, Dacheinschnitte, Dachflächenfenster und Solaranlagen sind qualitätsvoll in die Dachfläche zu integrieren. 5 Aufbauten dürfen eine parallel zum Dach verlaufende Linie von 1,2 m nicht überschreiten. 6 Die Länge aller baulichen Eingriffe in die Dachfläche darf im ersten Dachgeschoss insgesamt nicht mehr als ²∕5 und im zweiten Dachgeschoss insgesamt nicht mehr als ¹∕5 der Dachlänge auf Bodenhöhe des betreffenden Dachgeschosses betragen. Ausgenommen sind Solaranlagen auf Dachflächen. 7 Der Stadtrat kann Ausnahmen gestatten: a. wenn bei bestehenden Bauten das Dachgeschoss ausgebaut wird; b. wenn Aufbauten aus technischen Gründen nicht im Dach untergebracht werden können; c. wenn eine verbesserte architektonische Gestaltung erreicht werden kann; d. für Solaranlagen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds