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Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf

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1 provision

§ 1

1 Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren1) Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt. 2 In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden. 3 Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindestens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot). 4 Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. 1) Das Gebiet ist gemäss den Beschlüssen der Bürgergemeindeversammlung vom 29. November 1965 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Dezember 1965 auf rund die dreifache Fläche erweitert und dieser Erweiterung vom Regierungsrat am 22. März 1966 zugestimmt worden. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.624 2 523.13 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 16.02.1960 16.02.1960 Erlass Erstfassung GS 21.624 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.624 3 523.13 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 16.02.1960 16.02.1960 Erstfassung GS 21.624 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.624

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