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Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 21

1. Der Gebietsstaat wird die Einrichtung der telefonischen und telegrafischen Anlagen (einschliesslich Fernschreiber), die für den Betrieb der Grenzabfertigungsstellen des Nachbarstaates im Gebietsstaat notwendig sind, den Anschluss dieser Anlagen an die entsprechenden Anlagen des Nachbarstaates sowie die Herstellung direkter, ausschliesslich für dienstliche Angelegenheiten vorbehaltener Verbindungen mit diesen Abfertigungsstellen gebührenfrei bewilligen, jedoch gegen Bezahlung allfälliger Kosten für die Einrichtung und die Miete der Anlagen. Solche Verbindungen gelten als interne Verbindungen des Nachbarstaates. 2. Die Regierungen der beiden Staaten verpflichten sich, zu demselben Zweck und soweit wie möglich alle Erleichterungen zu gewähren, die die Verwendung anderer Mittel auf dem Gebiet des Fernmeldewesens betreffen. 3. Im übrigen bleiben die Vorschriften der beiden Staaten über Bau und Betrieb von Fernmeldeanlagen vorbehalten.

Your change, as a redline

Art. 21

1. Der Gebietsstaat wird die Einrichtung der telefonischen und telegrafischen Anlagen (einschliesslich Fernschreiber), die für den Betrieb der Grenzabfertigungsstellen des Nachbarstaates im Gebietsstaat notwendig sind, den Anschluss dieser Anlagen an die entsprechenden Anlagen des Nachbarstaates sowie die Herstellung direkter, ausschliesslich für dienstliche Angelegenheiten vorbehaltener Verbindungen mit diesen Abfertigungsstellen gebührenfrei bewilligen, jedoch gegen Bezahlung allfälliger Kosten für die Einrichtung und die Miete der Anlagen. Solche Verbindungen gelten als interne Verbindungen des Nachbarstaates. 2. Die Regierungen der beiden Staaten verpflichten sich, zu demselben Zweck und soweit wie möglich alle Erleichterungen zu gewähren, die die Verwendung anderer Mittel auf dem Gebiet des Fernmeldewesens betreffen. 3. Im übrigen bleiben die Vorschriften der beiden Staaten über Bau und Betrieb von Fernmeldeanlagen vorbehalten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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