Propose a change

Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 23

1. Aus dem Nachbarstaat herkommende Personen können bei den in der Zone eingerichteten Dienststellen dieses Staates alle die Grenzabfertigung betreffenden Tätigkeiten unter den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Vorbehalten wie im Nachbarstaat vornehmen. 2. Absatz 1 ist insbesondere auf Personen anzuwenden, die aus dem Nachbarstaat herkommen und diese Tätigkeit dort gewerbsmässig betreiben. Sie unterliegen hinsichtlich dieser Tätigkeit den sich hierauf beziehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Nachbarstaates. Die so ausgeübten Tätigkeiten und bewirkten Leistungen werden mit allen sich daraus ergebenden fiskalischen Folgen als ausschliesslich im Nachbarstaat ausgeübt und bewirkt angesehen. 3. Die in Absatz 2 genannten Personen können für diese Tätigkeiten gleichermassen schweizerisches wie französisches Personal beschäftigen. Die Gesetze und Verordnungen des Gebietsstaates betreffend die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sind in diesem Falle nicht anwendbar. 4. Um den in Absatz 2 genannten Personen und ihrem Personal zu ermöglichen, diese Tätigkeiten normal auszuüben, werden ihnen diejenigen Erleichterungen gewährt, die mit den allgemeinen Vorschriften des Gebietsstaates betreffend den Grenzübertritt und den Aufenthalt in diesem Staate vereinbar sind.

Your change, as a redline

Art. 23

1. Aus dem Nachbarstaat herkommende Personen können bei den in der Zone eingerichteten Dienststellen dieses Staates alle die Grenzabfertigung betreffenden Tätigkeiten unter den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Vorbehalten wie im Nachbarstaat vornehmen. 2. Absatz 1 ist insbesondere auf Personen anzuwenden, die aus dem Nachbarstaat herkommen und diese Tätigkeit dort gewerbsmässig betreiben. Sie unterliegen hinsichtlich dieser Tätigkeit den sich hierauf beziehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Nachbarstaates. Die so ausgeübten Tätigkeiten und bewirkten Leistungen werden mit allen sich daraus ergebenden fiskalischen Folgen als ausschliesslich im Nachbarstaat ausgeübt und bewirkt angesehen. 3. Die in Absatz 2 genannten Personen können für diese Tätigkeiten gleichermassen schweizerisches wie französisches Personal beschäftigen. Die Gesetze und Verordnungen des Gebietsstaates betreffend die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sind in diesem Falle nicht anwendbar. 4. Um den in Absatz 2 genannten Personen und ihrem Personal zu ermöglichen, diese Tätigkeiten normal auszuüben, werden ihnen diejenigen Erleichterungen gewährt, die mit den allgemeinen Vorschriften des Gebietsstaates betreffend den Grenzübertritt und den Aufenthalt in diesem Staate vereinbar sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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