Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt
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Change 1
Art. 6
1. Die Grenzabfertigung des Ausgangsstaates wird vor der Grenzabfertigung des Eingangsstaates durchgeführt. 2. Vor Beendigung der Ausgangsabfertigung, der ein Verzicht auf diese gleichzustellen ist, sind die Behörden des Eingangsstaates nicht berechtigt, mit der Grenzabfertigung zu beginnen. 3. Nach Beginn der Eingangsabfertigung sind die Behörden des Ausgangsstaates nicht mehr berechtigt, Grenzabfertigungshandlungen vorzunehmen. Ausnahmsweise können Ausgangsabfertigungshandlungen nachgeholt werden, wenn die zuständigen Bediensteten des Eingangsstaates damit einverstanden sind. 4. Wird im Verlauf der Grenzabfertigung die in den vorstehenden Absätzen 1–3 vorgesehene Reihenfolge aus praktischen Gründen abgeändert, so dürfen die Bediensteten des Eingangsstaates Festnahmen oder Beschlagnahmen erst vornehmen, nachdem die Grenzabfertigung des Ausgangsstaates beendigt ist. Wenn sie eine solche Massnahme treffen wollen, führen sie die Personen, Waren oder andern Vermögensgegenstände, deren Ausgangsabfertigung noch nicht beendet ist, den Bediensteten des Ausgangsstaates zu. Wollen diese Festnahmen oder Beschlagnahmen vornehmen, so haben sie den Vorrang.
Art. 6
1. Die Grenzabfertigung des Ausgangsstaates wird vor der Grenzabfertigung des Eingangsstaates durchgeführt. 2. Vor Beendigung der Ausgangsabfertigung, der ein Verzicht auf diese gleichzustellen ist, sind die Behörden des Eingangsstaates nicht berechtigt, mit der Grenzabfertigung zu beginnen. 3. Nach Beginn der Eingangsabfertigung sind die Behörden des Ausgangsstaates nicht mehr berechtigt, Grenzabfertigungshandlungen vorzunehmen. Ausnahmsweise können Ausgangsabfertigungshandlungen nachgeholt werden, wenn die zuständigen Bediensteten des Eingangsstaates damit einverstanden sind. 4. Wird im Verlauf der Grenzabfertigung die in den vorstehenden Absätzen 1–3 vorgesehene Reihenfolge aus praktischen Gründen abgeändert, so dürfen die Bediensteten des Eingangsstaates Festnahmen oder Beschlagnahmen erst vornehmen, nachdem die Grenzabfertigung des Ausgangsstaates beendigt ist. Wenn sie eine solche Massnahme treffen wollen, führen sie die Personen, Waren oder andern Vermögensgegenstände, deren Ausgangsabfertigung noch nicht beendet ist, den Bediensteten des Ausgangsstaates zu. Wollen diese Festnahmen oder Beschlagnahmen vornehmen, so haben sie den Vorrang.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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