Propose a change

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2.11 Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen

1. Sofern in diesem Abkommen nicht anders bestimmt, findet das WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Massnahmen (nachfolgend als «SPS-Übereinkommen» bezeichnet) Anwendung, das hiermit mutatis mutandis zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird. 2. Einfuhrkontrollen werden ohne unangemessenen Verzug durchgeführt. 3. Die Vertragsparteien tauschen Namen und Adressen von Kontaktstellen mit gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Fachkenntnissen aus, um die Kommunikation und den Informationsaustausch zu erleichtern. 4. Auf Ersuchen einer Vertragspartei werden Konsultationen durchgeführt, wenn nach deren Ansicht eine andere Vertragspartei eine Massnahme getroffen hat, die ein Handelshemmnis schaffen könnte oder geschaffen hat. Solche Konsultationen finden ohne unangemessenen Verzug nach Erhalt des Ersuchens mit dem Ziel statt, eine beiderseits annehmbare Lösung zu finden. Finden die Konsultationen nicht im Gemischten Ausschuss statt, wird dieser darüber informiert. Im Fall von verderblichen Waren sind die Konsultationen ohne unangemessenen Verzug zwischen den zuständigen Behörden abzuhalten. Die Konsultationen können nach beliebig vereinbarter Methode durchgeführt werden. 5. Auf Ersuchen einer Vertragspartei überprüfen die Vertragsparteien gemeinsam diesen Artikel mit dem Ziel, die der Europäischen Union, mit der alle Vertragsparteien Vereinbarungen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Regelungen abgeschlossen haben, gewährte Behandlung auf die Vertragsparteien auszudehnen. SR 0.632.20, Anhang 1A.4 Es herrscht Einvernehmen darüber, dass Konsultationen nach diesem Absatz die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach Kapitel 9 (Streitbeilegung) oder nach der WTO-Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung unberührt lassen.

Your change, as a redline

Art. 2.11 Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen

1. Sofern in diesem Abkommen nicht anders bestimmt, findet das WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Massnahmen (nachfolgend als «SPS-Übereinkommen» bezeichnet) Anwendung, das hiermit mutatis mutandis zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird. 2. Einfuhrkontrollen werden ohne unangemessenen Verzug durchgeführt. 3. Die Vertragsparteien tauschen Namen und Adressen von Kontaktstellen mit gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Fachkenntnissen aus, um die Kommunikation und den Informationsaustausch zu erleichtern. 4. Auf Ersuchen einer Vertragspartei werden Konsultationen durchgeführt, wenn nach deren Ansicht eine andere Vertragspartei eine Massnahme getroffen hat, die ein Handelshemmnis schaffen könnte oder geschaffen hat. Solche Konsultationen finden ohne unangemessenen Verzug nach Erhalt des Ersuchens mit dem Ziel statt, eine beiderseits annehmbare Lösung zu finden. Finden die Konsultationen nicht im Gemischten Ausschuss statt, wird dieser darüber informiert. Im Fall von verderblichen Waren sind die Konsultationen ohne unangemessenen Verzug zwischen den zuständigen Behörden abzuhalten. Die Konsultationen können nach beliebig vereinbarter Methode durchgeführt werden. 5. Auf Ersuchen einer Vertragspartei überprüfen die Vertragsparteien gemeinsam diesen Artikel mit dem Ziel, die der Europäischen Union, mit der alle Vertragsparteien Vereinbarungen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Regelungen abgeschlossen haben, gewährte Behandlung auf die Vertragsparteien auszudehnen. SR 0.632.20, Anhang 1A.4 Es herrscht Einvernehmen darüber, dass Konsultationen nach diesem Absatz die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach Kapitel 9 (Streitbeilegung) oder nach der WTO-Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung unberührt lassen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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