Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5 Öffentliches Beschaffungswesen
1. Die Vertragsparteien verbessern das gegenseitige Verständnis ihrer Gesetze, Regelungen und Vereinbarungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, um ihre jeweiligen Beschaffungsmärkte auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung und Gegenseitigkeit schrittweise zu liberalisieren. 2. Jede Vertragspartei veröffentlicht ihre Gesetze und macht ihre Regelungen und allgemeingültigen Verwaltungsentscheide sowie die internationalen Abkommen, denen sie angehört und die ihre Beschaffungsmärkte berühren können, öffentlich zugänglich. Jede Vertragspartei antwortet auf spezifische Fragen und stellt einer anderen Vertragspartei auf Ersuchen Informationen zu solchen Angelegenheiten zur Verfügung. 3. Die Vertragsparteien überprüfen diesen Artikel spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens im Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, inter alia im Rahmen der WTO und der Freihandelsbeziehungen mit Nichtvertragsparteien, und prüfen die Möglichkeit, ihre Zusammenarbeit nach diesem Abkommen auszubauen und zu vertiefen. Nach der ersten Überprüfung führen die Vertragsparteien an den Treffen des Gemischten Ausschusses regelmässige Überprüfungen durch.
Art. 5 Öffentliches Beschaffungswesen
1. Die Vertragsparteien verbessern das gegenseitige Verständnis ihrer Gesetze, Regelungen und Vereinbarungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, um ihre jeweiligen Beschaffungsmärkte auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung und Gegenseitigkeit schrittweise zu liberalisieren. 2. Jede Vertragspartei veröffentlicht ihre Gesetze und macht ihre Regelungen und allgemeingültigen Verwaltungsentscheide sowie die internationalen Abkommen, denen sie angehört und die ihre Beschaffungsmärkte berühren können, öffentlich zugänglich. Jede Vertragspartei antwortet auf spezifische Fragen und stellt einer anderen Vertragspartei auf Ersuchen Informationen zu solchen Angelegenheiten zur Verfügung. 3. Die Vertragsparteien überprüfen diesen Artikel spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens im Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, inter alia im Rahmen der WTO und der Freihandelsbeziehungen mit Nichtvertragsparteien, und prüfen die Möglichkeit, ihre Zusammenarbeit nach diesem Abkommen auszubauen und zu vertiefen. Nach der ersten Überprüfung führen die Vertragsparteien an den Treffen des Gemischten Ausschusses regelmässige Überprüfungen durch.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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