Propose a change

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6.1 Wettbewerbsregeln betreffend Unternehmen

1. Folgende Unternehmenspraktiken sind mit dem guten Funktionieren dieses Abkommens unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Vertragsparteien beeinträchtigen können: (a) Vereinbarungen und abgesprochene Verhaltensweisen zwischen Unternehmen sowie Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; (b) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im gesamten Hoheitsgebiet einer Vertragspartei oder in einem erheblichen Teil davon durch ein einzelnes oder mehrere Unternehmen; oder (c) Unternehmenszusammenschlüsse, die gemäss den in den Vertragsparteien geltenden Wettbewerbsgesetzen und -regelungen wettbewerbswidrig sind. 2. Absatz 1 gilt auch für die Tätigkeiten öffentlicher Unternehmen und von Unternehmen, denen die Vertragsparteien besondere oder ausschliessliche Rechte einräumen, soweit die Anwendung dieser Bestimmungen die Erfüllung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben weder de jure noch de facto behindert. 3. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, ihr jeweiliges Wettbewerbsrecht in einer Weise anzuwenden, dass wettbewerbswidrige Praktiken nach Absatz 1 beseitigt werden. 4. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 sind nicht so auszulegen, als entstünden Unternehmen daraus direkte Verpflichtungen.

Your change, as a redline

Art. 6.1 Wettbewerbsregeln betreffend Unternehmen

1. Folgende Unternehmenspraktiken sind mit dem guten Funktionieren dieses Abkommens unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Vertragsparteien beeinträchtigen können: (a) Vereinbarungen und abgesprochene Verhaltensweisen zwischen Unternehmen sowie Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; (b) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im gesamten Hoheitsgebiet einer Vertragspartei oder in einem erheblichen Teil davon durch ein einzelnes oder mehrere Unternehmen; oder (c) Unternehmenszusammenschlüsse, die gemäss den in den Vertragsparteien geltenden Wettbewerbsgesetzen und -regelungen wettbewerbswidrig sind. 2. Absatz 1 gilt auch für die Tätigkeiten öffentlicher Unternehmen und von Unternehmen, denen die Vertragsparteien besondere oder ausschliessliche Rechte einräumen, soweit die Anwendung dieser Bestimmungen die Erfüllung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben weder de jure noch de facto behindert. 3. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, ihr jeweiliges Wettbewerbsrecht in einer Weise anzuwenden, dass wettbewerbswidrige Praktiken nach Absatz 1 beseitigt werden. 4. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 sind nicht so auszulegen, als entstünden Unternehmen daraus direkte Verpflichtungen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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