Propose a change

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9.10 Andere Bestimmungen

1. Nach Möglichkeit besteht das Schiedsgericht gemäss den Artikeln 9.8 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) und 9.9 (Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen) aus denselben Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern, die den Schlussbericht vorgelegt haben. Ist ein Mitglied des ursprünglichen Schiedsgerichts nicht verfügbar, so wird die Ernennung einer Ersatzrichterin oder eines Ersatzrichters in Übereinstimmung mit dem Auswahlverfahren für die ursprüngliche Schiedsrichterin oder den ursprünglichen Schiedsrichter durchgeführt. 2. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, gelten schriftliche Eingaben, Gesuche, Mitteilungen oder sonstige Unterlagen als empfangen, wenn sie dem Empfänger auf diplomatischem Wege zugestellt wurden. Gleichzeitig wird eine elektronische Kopie an alle E-Mailadressen verschickt, die die Streitparteien angegeben und notifiziert haben. 3. Die in diesem Kapitel genannten Fristen können von den Streitparteien im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder vom Schiedsgericht auf Ersuchen einer Streitpartei verlängert werden. 4. Ist ein Schiedsgericht der Ansicht, es könne eine Frist, die ihm von diesem Kapitel auferlegt wird, nicht einhalten, so setzt es die Streitparteien schriftlich davon in Kenntnis und gibt eine Schätzung der zusätzlich erforderlichen Zeit ab. Die zusätzlich erforderliche Zeit sollte 30 Tage nicht überschreiten. 5. Die Schiedskosten werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen. Jede Streitpartei trägt ihre eigenen Gerichtskosten sowie die anderen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren entstandenen Kosten selbst.

Your change, as a redline

Art. 9.10 Andere Bestimmungen

1. Nach Möglichkeit besteht das Schiedsgericht gemäss den Artikeln 9.8 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) und 9.9 (Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen) aus denselben Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern, die den Schlussbericht vorgelegt haben. Ist ein Mitglied des ursprünglichen Schiedsgerichts nicht verfügbar, so wird die Ernennung einer Ersatzrichterin oder eines Ersatzrichters in Übereinstimmung mit dem Auswahlverfahren für die ursprüngliche Schiedsrichterin oder den ursprünglichen Schiedsrichter durchgeführt. 2. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, gelten schriftliche Eingaben, Gesuche, Mitteilungen oder sonstige Unterlagen als empfangen, wenn sie dem Empfänger auf diplomatischem Wege zugestellt wurden. Gleichzeitig wird eine elektronische Kopie an alle E-Mailadressen verschickt, die die Streitparteien angegeben und notifiziert haben. 3. Die in diesem Kapitel genannten Fristen können von den Streitparteien im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder vom Schiedsgericht auf Ersuchen einer Streitpartei verlängert werden. 4. Ist ein Schiedsgericht der Ansicht, es könne eine Frist, die ihm von diesem Kapitel auferlegt wird, nicht einhalten, so setzt es die Streitparteien schriftlich davon in Kenntnis und gibt eine Schätzung der zusätzlich erforderlichen Zeit ab. Die zusätzlich erforderliche Zeit sollte 30 Tage nicht überschreiten. 5. Die Schiedskosten werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen. Jede Streitpartei trägt ihre eigenen Gerichtskosten sowie die anderen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren entstandenen Kosten selbst.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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