Propose a change

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9.7 Berichte des Schiedsgerichts

1. Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von höchstens 90 Tagen nach seiner Einsetzung einen ersten Bericht mit seinen Feststellungen und Entscheiden vor. Die Streitparteien können dem Schiedsgericht dazu innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des ersten Berichts eine schriftliche Stellungnahme unterbreiten. Nach Prüfung der schriftlichen Stellungnahmen der Streitparteien zum ersten Bericht kann das Schiedsgericht seinen ersten Bericht ändern und weitere, seines Erachtens erforderliche Prüfungen durchführen. Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von 180 Tagen nach dem Zeitpunkt seiner Einsetzung einen Schlussbericht vor. 2. Der erste Bericht und der Schlussbericht enthalten: (a) eine Zusammenfassung der Eingaben und Argumente der Streitparteien; (b) die Tatsachenfeststellungen sowie die Begründung; (c) einen Entscheid darüber, ob die strittige Massnahme mit den Bestimmungen dieses Abkommens im Widerspruch steht, oder jegliche andere nach dem Mandat gemäss Artikel 9.4 (Einsetzung eines Schiedsgerichts) Absatz 8 beantragte Feststellung; und (d) allenfalls Empfehlungen für die Beilegung der Streitigkeit und die Umsetzung des Urteils. 3. Der Schlussbericht enthält eine Beurteilung der schriftlichen Stellungnahmen der Streitparteien zum ersten Bericht. 4. Der Schlussbericht sowie alle Berichte nach den Artikeln 9.8 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) und 9.9 (Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen) werden den Vertragsparteien bekannt gemacht. Die Berichte werden veröffentlicht, sofern die Streitparteien nichts anderes beschliessen. 5. Jedes Urteil des Schiedsgerichts nach den Bestimmungen dieses Kapitels ist endgültig und für die Streitparteien bindend. Nichts im Schlussbericht darf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gemäss diesem Abkommen ergänzen oder einschränken.

Your change, as a redline

Art. 9.7 Berichte des Schiedsgerichts

1. Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von höchstens 90 Tagen nach seiner Einsetzung einen ersten Bericht mit seinen Feststellungen und Entscheiden vor. Die Streitparteien können dem Schiedsgericht dazu innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des ersten Berichts eine schriftliche Stellungnahme unterbreiten. Nach Prüfung der schriftlichen Stellungnahmen der Streitparteien zum ersten Bericht kann das Schiedsgericht seinen ersten Bericht ändern und weitere, seines Erachtens erforderliche Prüfungen durchführen. Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von 180 Tagen nach dem Zeitpunkt seiner Einsetzung einen Schlussbericht vor. 2. Der erste Bericht und der Schlussbericht enthalten: (a) eine Zusammenfassung der Eingaben und Argumente der Streitparteien; (b) die Tatsachenfeststellungen sowie die Begründung; (c) einen Entscheid darüber, ob die strittige Massnahme mit den Bestimmungen dieses Abkommens im Widerspruch steht, oder jegliche andere nach dem Mandat gemäss Artikel 9.4 (Einsetzung eines Schiedsgerichts) Absatz 8 beantragte Feststellung; und (d) allenfalls Empfehlungen für die Beilegung der Streitigkeit und die Umsetzung des Urteils. 3. Der Schlussbericht enthält eine Beurteilung der schriftlichen Stellungnahmen der Streitparteien zum ersten Bericht. 4. Der Schlussbericht sowie alle Berichte nach den Artikeln 9.8 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) und 9.9 (Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen) werden den Vertragsparteien bekannt gemacht. Die Berichte werden veröffentlicht, sofern die Streitparteien nichts anderes beschliessen. 5. Jedes Urteil des Schiedsgerichts nach den Bestimmungen dieses Kapitels ist endgültig und für die Streitparteien bindend. Nichts im Schlussbericht darf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gemäss diesem Abkommen ergänzen oder einschränken.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it