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Verordnung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt über Auflagen für die Inbetriebnahme von Rheinschiffen und Massnahmen zur Förderung des Rheinschiffsverkehrs

Confederation · 747.224.010.2 · treaty

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1 provision

Verordnung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt über Auflagen für die Inbetriebnahme von Rheinschiffen und Massnahmen zur Förderung des Rheinschiffsverkehrs

747.224.010.2 Verordnung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt über Auflagen für die Inbetriebnahme von Rheinschiffen und Massnahmen zur Förderung des Rheinschiffsverkehrsvom 28. April 1999 (Stand am 29. April 1999) Der Text dieser V und ihrer Änderungen wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Separatdrucke sind bei der EDMZ, 3003 Bern, erhältlich. Diese V ersetzt die Verordnung der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt vom 19. Mai 1989 [AS 1989 1544] über die vorübergehende Einführung von Massnahmen der Strukturbereinigung in der Rheinschiffahrt, die mit Beschluss 1999‑I‑8 vom 28. April 1999 mit Wirkung ab 29. April 1999 von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt aufgehoben worden ist.

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