Reglement über das Beteiligungsmanagement der Stadt Luzern (Beteiligungsreglement, BR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Seite 6/10
Wahl von strategischen Leitungsorganen 1 Der Stadtrat bestimmt im Rahmen seiner Eignerbefugnisse und unter Vorbehalt der Rechte der Generalversammlung die Mitglieder des strategischen Leitungsorgans der wichtigen Beteiligungen, sei es durch Wahl oder über die Mandatierung der Eigentümerdelegation in der Generalversammlung. 2 Mitglieder des Stadtrates oder der Verwaltung nehmen nur Einsitz im strategischen Leitungsorgan, wenn dafür ein bedeutendes öffentliches Interesse besteht. 3 Der Stadtrat legt für die strategischen Leitungsorgane der städtischen Beteiligungen ein generelles Anforderungsprofil fest. 4 Der Stadtrat verfolgt das Ziel, dass in den strategischen Leitungsorganen der städtischen Beteiligungen mindestens 30 Prozent beider Geschlechter vertreten sind. Abweichungen sind im Geschäftsbericht zu begründen und konkrete Massnahmen zur Verbesserung aufzuzeigen. 5 Die Antragstellung bei Ersatz- oder Wiederwahlen erfolgt durch das strategische Leitungsorgan, wenn es der Stadtrat im Einzelfall nicht anders festlegt. 6 Die Wahl in ein strategisches Leitungsorgan ist bei Organisationen, an denen die Stadt Luzern beteiligt ist, unvereinbar mit einem Sitz im Grossen Stadtrat.
Art. 13 Seite 6/10
Wahl von strategischen Leitungsorganen 1 Der Stadtrat bestimmt im Rahmen seiner Eignerbefugnisse und unter Vorbehalt der Rechte der Generalversammlung die Mitglieder des strategischen Leitungsorgans der wichtigen Beteiligungen, sei es durch Wahl oder über die Mandatierung der Eigentümerdelegation in der Generalversammlung. 2 Mitglieder des Stadtrates oder der Verwaltung nehmen nur Einsitz im strategischen Leitungsorgan, wenn dafür ein bedeutendes öffentliches Interesse besteht. 3 Der Stadtrat legt für die strategischen Leitungsorgane der städtischen Beteiligungen ein generelles Anforderungsprofil fest. 4 Der Stadtrat verfolgt das Ziel, dass in den strategischen Leitungsorganen der städtischen Beteiligungen mindestens 30 Prozent beider Geschlechter vertreten sind. Abweichungen sind im Geschäftsbericht zu begründen und konkrete Massnahmen zur Verbesserung aufzuzeigen. 5 Die Antragstellung bei Ersatz- oder Wiederwahlen erfolgt durch das strategische Leitungsorgan, wenn es der Stadtrat im Einzelfall nicht anders festlegt. 6 Die Wahl in ein strategisches Leitungsorgan ist bei Organisationen, an denen die Stadt Luzern beteiligt ist, unvereinbar mit einem Sitz im Grossen Stadtrat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.