Art. 1
1 Die Farben der Republik werden sein: weiss und roth, auf diesem Grunde werden zwölf Sterne gesetzt werden. (Seit 1815 sind es 13 Sterne). Die Legende wird sein: "Sigillum Reipublicae Valesiae". Die Siegel der verschiedenen Behörden werden unter den Namen jener Autorität haben, die sie braucht. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 111.1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 04.09.1802 04.09.1802 Erlass Erstfassung RO/AGS 1802 f 30 | d 37 111.1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 04.09.1802 04.09.1802 Erstfassung RO/AGS 1802 f 30 | d 37