Personalreglement des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats
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Change 1
Art. 15 Missbräuchliche Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist namentlich missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird: a. aus Gründen, die in der Persönlichkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters liegen, soweit diese Gründe ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis bestehen und das Anstellungsverhältnis nicht wesentlich beeinträchtigen; b. weil die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter verfassungsmässige Rechte ausübt, soweit sie oder er dadurch die eigenen Pflichten nicht verletzt und die Zusammenarbeit nicht wesentlich beeinträchtigt; c. ausschliesslich um die Entstehung von Ansprüchen der anderen Partei aus dem Anstellungsverhältnis zu vereiteln; d. weil die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht; e. weil die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gesetzliche Pflichten erfüllt oder freiwilligen schweizerischen Militär- oder Zivildienst leistet; f. weil die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einem Personalverband angehört oder nicht angehört oder rechtmässig gewerkschaftliche Tätigkeiten ausübt; g. ohne begründeten Anlass während der Dauer, für die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gewählt ist, eine betriebliche oder dem ENSI angeschlossene Einrichtung zu vertreten.
Art. 15 Missbräuchliche Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist namentlich missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird: a. aus Gründen, die in der Persönlichkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters liegen, soweit diese Gründe ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis bestehen und das Anstellungsverhältnis nicht wesentlich beeinträchtigen; b. weil die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter verfassungsmässige Rechte ausübt, soweit sie oder er dadurch die eigenen Pflichten nicht verletzt und die Zusammenarbeit nicht wesentlich beeinträchtigt; c. ausschliesslich um die Entstehung von Ansprüchen der anderen Partei aus dem Anstellungsverhältnis zu vereiteln; d. weil die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht; e. weil die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gesetzliche Pflichten erfüllt oder freiwilligen schweizerischen Militär- oder Zivildienst leistet; f. weil die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einem Personalverband angehört oder nicht angehört oder rechtmässig gewerkschaftliche Tätigkeiten ausübt; g. ohne begründeten Anlass während der Dauer, für die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gewählt ist, eine betriebliche oder dem ENSI angeschlossene Einrichtung zu vertreten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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