Propose a change

Personalreglement des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6a Karenzfrist

1 Mit der Direktorin oder dem Direktor und den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in einem dauernden Austausch mit Beaufsichtigten stehen und für deren Aufsicht direkt verantwortlich sind, kann für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Karenzfrist vereinbart werden, während der sie nicht für die Beaufsichtigten tätig sein dürfen. 2 Die Dauer der Karenzfrist beträgt einschliesslich allfälliger Freistellungsfristen mindestens sechs und maximal zwölf Monate. 3 Für die Karenzfrist kann unter Anrechnung sämtlicher für diese Zeit erhaltener Einkünfte, Entschädigungen und Vorsorgeleistungen eine Entschädigung maximal in der Höhe des bisherigen Lohnes festgelegt werden. 4 Wer eine Karenzfristentschädigung erhält, ist verpflichtet, die während der Karenzfrist erhaltenen Einkünfte, Entschädigungen und Vorsorgeleistungen dem ENSI zu melden. 5 Zu Unrecht bezogene Karenzfristentschädigungen müssen zurückerstattet werden. Eingefügt durch Ziff. I der V der ENSI-Rat vom 31. Aug. 2015, vom Bundesrat genehmigt am 25. Nov. 2015 und in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5079).

Your change, as a redline

Art. 6a Karenzfrist

1 Mit der Direktorin oder dem Direktor und den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in einem dauernden Austausch mit Beaufsichtigten stehen und für deren Aufsicht direkt verantwortlich sind, kann für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Karenzfrist vereinbart werden, während der sie nicht für die Beaufsichtigten tätig sein dürfen. 2 Die Dauer der Karenzfrist beträgt einschliesslich allfälliger Freistellungsfristen mindestens sechs und maximal zwölf Monate. 3 Für die Karenzfrist kann unter Anrechnung sämtlicher für diese Zeit erhaltener Einkünfte, Entschädigungen und Vorsorgeleistungen eine Entschädigung maximal in der Höhe des bisherigen Lohnes festgelegt werden. 4 Wer eine Karenzfristentschädigung erhält, ist verpflichtet, die während der Karenzfrist erhaltenen Einkünfte, Entschädigungen und Vorsorgeleistungen dem ENSI zu melden. 5 Zu Unrecht bezogene Karenzfristentschädigungen müssen zurückerstattet werden. Eingefügt durch Ziff. I der V der ENSI-Rat vom 31. Aug. 2015, vom Bundesrat genehmigt am 25. Nov. 2015 und in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5079).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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