Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 23
Verfahren 1Die zuständige Anerkennungskommission überprüft einen Studiengang auf Gesuch eines oder mehrerer Kantone und stellt dem Vorstand der EDK nach Massgabe des Überprüfungsergebnisses Antrag. 2Der Vorstand entscheidet über die Anerkennung und allfällige Auflagen oder die Nichtanerkennung. Er entzieht die Anerkennung, sofern die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. 3Werden an anerkannten Studiengängen Änderungen vorgenommen, die im Hinblick auf die Anerkennungsvoraussetzungen relevant sind, sind diese der Anerkennungskommission mitzuteilen. Wesentliche Änderungen führen zu einer Überprüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung des Studiengangs. 4Der Trägerkanton oder die Trägerkantone reichen spätestens nach sieben Jahren ein Gesuch um Überprüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung des Studiengangs ein. Der Vorstand entscheidet über die Bestätigung der Anerkennung. 5Ergebnisse der Akkreditierung gemäss HFKG sowie die entsprechenden Unterlagen werden soweit möglich berücksichtigt, sofern sie nicht mehr als drei Jahre alt sind.
Art. 23
Verfahren 1Die zuständige Anerkennungskommission überprüft einen Studiengang auf Gesuch eines oder mehrerer Kantone und stellt dem Vorstand der EDK nach Massgabe des Überprüfungsergebnisses Antrag. 2Der Vorstand entscheidet über die Anerkennung und allfällige Auflagen oder die Nichtanerkennung. Er entzieht die Anerkennung, sofern die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. 3Werden an anerkannten Studiengängen Änderungen vorgenommen, die im Hinblick auf die Anerkennungsvoraussetzungen relevant sind, sind diese der Anerkennungskommission mitzuteilen. Wesentliche Änderungen führen zu einer Überprüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung des Studiengangs. 4Der Trägerkanton oder die Trägerkantone reichen spätestens nach sieben Jahren ein Gesuch um Überprüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung des Studiengangs ein. Der Vorstand entscheidet über die Bestätigung der Anerkennung. 5Ergebnisse der Akkreditierung gemäss HFKG sowie die entsprechenden Unterlagen werden soweit möglich berücksichtigt, sofern sie nicht mehr als drei Jahre alt sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it